Erwerbslose schneidet sich aus Protest die Haare ab
von Christel T.
Protestaktion vor dem Kreuzberger Job- center: Jobcenter frißt Erwerbslosen die Haare vom Kopf
Bei einer 100%-Sanktion ist alles weg: Regelsatz, Miete, Krankenversicherung.
Wie kann das Jobcenter dann über 100% sanktio- nieren, fragen mich viele.
Der Anlaß für die Fragen ist, daß ich zeitweise bis 150% und aktuell mit 110% sanktioniert bin. Sollen Erwerbslose, die so hoch sanktioniert sind, noch Geld zum Jobcenter mitbringen?
Muß ich 150% einklagen, um 100% zu erhalten? Und wie wäre das, zum Beispiel, bei 300% Sanktion?
Um symbolisch auf den Sanktions-Overkill aufmerksam zu machen und gegen Sanktionen zu protestieren, möchte ich am Freitag vor dem Jobcenter meine Kopfhaare abschneiden und sie abliefern, um bildhaft zu zeigen, wie die Job- center Erwerbslosen "die Haare vom Kopf fressen".
Die Aktion beginnt am Freitag, den 7.März um 10:00 Uhr, vor dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, Rudi-Dutschke-Str.3
Weil dort derzeit kein Briefkasten existiert, gibt es eine Demonstration zu den nahege- legenen Senatsverwaltungen für Arbeit und Integration, sowie der für Soziales und Gesundheit, die sich beide in der Oranienstr. 170 befinden.
Dort findet die eigentliche Aktion statt.
Anschließend gibt es die Gelegenheit für Fragen.
Übrigens, zum Hintergrund meiner Sanktionen:
Auf die "Arbeitsvermittlung" des Jobcenters möchte ich nach eigenen negativen Erfah- rungen verzichten, nicht aus Faulheit, sondern weil ich meine "Integration" dadurch sogar gefährdet sehe. So geht es ja vielen Erwerbslosen.
Die Reaktion des Jobcenters: "Meldeaufforderungen" zur "Arbeitsvermittlung", "Einglie- derungsverwaltungsakt", Vermittlungs"vorschläge", Sanktionen. Da meiner Auffassung nach die "Arbeitsvermittlung" eine Dienstleistung darstellt, für die ein Antragserfordernis besteht, das nicht erfüllt ist, und somit für das alles keine Rechtsgrundlage besteht, möchte ich natürlich nicht stillschweigend eine Rechtsgrundlage schaffen, indem ich auf die wenig hilfreichen sanktionsbewehrten "Vorschläge" eingehe.
Bitte wenden Sie sich für Rückfragen gerne an mich,
Jobcenter.Aktivistin@web.de
Mit freundlichen Grüßen
Christel T.
Weitere Informationen über meine Aktionen finden Sie hier:
http://jobcenteraktivistin.wordpress.com/presse
von Christel T.
Protestaktion vor dem Kreuzberger Job- center: Jobcenter frißt Erwerbslosen die Haare vom Kopf
Bei einer 100%-Sanktion ist alles weg: Regelsatz, Miete, Krankenversicherung.
Wie kann das Jobcenter dann über 100% sanktio- nieren, fragen mich viele.
Der Anlaß für die Fragen ist, daß ich zeitweise bis 150% und aktuell mit 110% sanktioniert bin. Sollen Erwerbslose, die so hoch sanktioniert sind, noch Geld zum Jobcenter mitbringen?
Muß ich 150% einklagen, um 100% zu erhalten? Und wie wäre das, zum Beispiel, bei 300% Sanktion?
Um symbolisch auf den Sanktions-Overkill aufmerksam zu machen und gegen Sanktionen zu protestieren, möchte ich am Freitag vor dem Jobcenter meine Kopfhaare abschneiden und sie abliefern, um bildhaft zu zeigen, wie die Job- center Erwerbslosen "die Haare vom Kopf fressen".
Die Aktion beginnt am Freitag, den 7.März um 10:00 Uhr, vor dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, Rudi-Dutschke-Str.3
Weil dort derzeit kein Briefkasten existiert, gibt es eine Demonstration zu den nahege- legenen Senatsverwaltungen für Arbeit und Integration, sowie der für Soziales und Gesundheit, die sich beide in der Oranienstr. 170 befinden.
Dort findet die eigentliche Aktion statt.
Anschließend gibt es die Gelegenheit für Fragen.
Übrigens, zum Hintergrund meiner Sanktionen:
Auf die "Arbeitsvermittlung" des Jobcenters möchte ich nach eigenen negativen Erfah- rungen verzichten, nicht aus Faulheit, sondern weil ich meine "Integration" dadurch sogar gefährdet sehe. So geht es ja vielen Erwerbslosen.
Die Reaktion des Jobcenters: "Meldeaufforderungen" zur "Arbeitsvermittlung", "Einglie- derungsverwaltungsakt", Vermittlungs"vorschläge", Sanktionen. Da meiner Auffassung nach die "Arbeitsvermittlung" eine Dienstleistung darstellt, für die ein Antragserfordernis besteht, das nicht erfüllt ist, und somit für das alles keine Rechtsgrundlage besteht, möchte ich natürlich nicht stillschweigend eine Rechtsgrundlage schaffen, indem ich auf die wenig hilfreichen sanktionsbewehrten "Vorschläge" eingehe.
Bitte wenden Sie sich für Rückfragen gerne an mich,
Jobcenter.Aktivistin@web.de
Mit freundlichen Grüßen
Christel T.
Weitere Informationen über meine Aktionen finden Sie hier:
http://jobcenteraktivistin.wordpress.com/presse