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GEGEN KRIEG , RASSISMUS , UNTERDRÜCKUNG & AUSBEUTUNG // FÜR FRIEDEN & GERECHTIGKEIT !

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Zitat 2

Mahatma GandhiIch glaube an die Gewaltlosigkeit als einziges Heilmittel.

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    Aufruf zu Blockaden rechtens

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    Beitrag  Admin

    Aufruf zu Blockaden rechtens


    Friedensaktivist klagt erfolgreich gegen Verbot einer Flugblattverteilaktion. Verwaltungsgericht Koblenz stärkt Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
    Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage eines Heidelberger Atomwaffengegners gegen das Verbot der Verteilung von Flugblättern stattgegeben. Darüber informierte am Freitag die Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner. Gegenstand des Verfahrens war eine Aktion von Friedensaktivist Hermann Theisen im vergangenen Frühjahr in Koblenz. Er hatte zu den im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisiert. Die dortige Staatsanwaltschaft hatte die Flyer beschlagnahmen lassen und einen Strafbefehl erwirkt. Die Stadtverwaltung Koblenz hatte sich deren Auffassung angeschlossen, daß Theisen zu rechtswidrigem Handeln aufgerufen habe, und seine Aktion untersagt (siehe jW vom 17.8.2013). Gegen dieses Verbot hatte Theisen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt.

    In seiner am Freitag veröffentlichten Urteilsbegründung erklärt das Gericht, die Untersagung der Verteilung auf einer angemeldeten Kundgebung sei »als ein tiefgreifender Grundrechtseingriff einzustufen«. Gewaltfreie Aktionen gegen die Stationierung von Atomwaffen unterlägen, »auch wenn die Blockade einer öffentlichen Einrichtung geplant war«, grundsätzlich »dem Schutzbereich« von Artikel 8 des Grundgesetzes zur Versammlungsfreiheit. Die Kammer teile nicht die Einschätzung der Koblenzer Stadtverwaltung, es habe sich bei Theisens Aktion um eine strafbare »öffentliche Aufforderung zu einer Nötigung« gehandelt. Theisens Anwalt Martin Heiming nannte die Entscheidung einen »klaren Sieg für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit«, das auch »Vollblockaden« einschließe. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1995 entschieden, daß gewaltfreie Sitzblockaden bzw. Aufrufe dazu nicht strafbar sind – wenn es sich um Kundgebungen gegen Atomwaffen handelt.

    Am 30. April findet im Fall Theisen eine weitere Verhandlung vor dem Amtsgericht Koblenz statt. Es hatte gegen den Aktivisten einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen à 20 Euro erlassen, gegen den Theisen Einspruch eingelegt hat. Durch das Urteil vom Freitag sieht er sich in seinem Engagement für eine Verschrottung der in Büchel gelagerten US-amerikanischen Atombomben bestärkt.

    (jW)
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