Jobbik-Partei in Ungarn
Bezeichnung als „Neonazis“ rechtens
Die rechtsextreme Jobbik-Partei darf „neonazistisch“ genannt werden. Ein Budapester Gericht wies damit eine Klage von Jobbik gegen den Historiker Laszlo Karsai ab.
BUDAPEST dpa | Ungarns rechtsextreme Parlamentspartei Jobbik darf nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil als „neonazistisch“ bezeichnet werden. Das berichtete das Nachrichtenportal index.hu. Jobbik hatte den Historiker Laszlo Karsai verklagt, weil dieser die Partei öffentlich „neonazistisch“ genannt hatte.
Das Budapester Tafelgericht befand in seinem Urteil vom Dienstag, Karsai habe hierbei nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung genutzt. Dem Ansehen von Jobbik habe er nicht geschadet.
Karsai hatte in einer TV-Debatte gesagt, Jobbik sei eine „Neonazi“-Partei, weil sie einen Kult um den mit Hitler verbündeten „Reichsverweser“ Miklos Horthy (1868-1957) betreibe. Richterin Marianne Oszko Kizman sagte, die Begriffe „Nazi“ und „Neonazi“ seien nicht gleichbedeutend. Im Übrigen wolle das Gericht zur gesellschaftlichen und fachlichen Debatte über die Einordnung von Jobbik keine Stellung nehmen. Jobbik ist Ungarns drittstärkste Partei.
Horthy hatte Ungarn autoritär regiert und schon ab 1920 die ersten antisemitischen Gesetze eingeführt. Für den Mord an 600.000 ungarischen Juden waren neben Nazi-Deutschland nach Einschätzung von Historikern auch die Behörden in Horthys Ungarn verantwortlich.
taz.de
Bezeichnung als „Neonazis“ rechtens
Die rechtsextreme Jobbik-Partei darf „neonazistisch“ genannt werden. Ein Budapester Gericht wies damit eine Klage von Jobbik gegen den Historiker Laszlo Karsai ab.
BUDAPEST dpa | Ungarns rechtsextreme Parlamentspartei Jobbik darf nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil als „neonazistisch“ bezeichnet werden. Das berichtete das Nachrichtenportal index.hu. Jobbik hatte den Historiker Laszlo Karsai verklagt, weil dieser die Partei öffentlich „neonazistisch“ genannt hatte.
Das Budapester Tafelgericht befand in seinem Urteil vom Dienstag, Karsai habe hierbei nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung genutzt. Dem Ansehen von Jobbik habe er nicht geschadet.
Karsai hatte in einer TV-Debatte gesagt, Jobbik sei eine „Neonazi“-Partei, weil sie einen Kult um den mit Hitler verbündeten „Reichsverweser“ Miklos Horthy (1868-1957) betreibe. Richterin Marianne Oszko Kizman sagte, die Begriffe „Nazi“ und „Neonazi“ seien nicht gleichbedeutend. Im Übrigen wolle das Gericht zur gesellschaftlichen und fachlichen Debatte über die Einordnung von Jobbik keine Stellung nehmen. Jobbik ist Ungarns drittstärkste Partei.
Horthy hatte Ungarn autoritär regiert und schon ab 1920 die ersten antisemitischen Gesetze eingeführt. Für den Mord an 600.000 ungarischen Juden waren neben Nazi-Deutschland nach Einschätzung von Historikern auch die Behörden in Horthys Ungarn verantwortlich.
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