Neue Runde für Hartz-IV-Kritikerin
Klage von Inge Hannemann auf Weiterbeschäftigung im Jobcenter abgewiesen
Von Susan Bonath
Die Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann kann vorerst nicht an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Hamburg-Altona zurückkehren. Das Arbeitsgericht der Hansestadt hat am Freitag nachmittag ihre Klage auf Weiterbeschäftigung als Arbeitsvermittlerin für Jugendliche abgewiesen. Wie Gerichtssprecher Esko Horn auf Nachfrage von jW mitteilte, habe die Klägerin einen entsprechenden Antrag zu spät gestellt. »Wenn sie innerhalb einer Woche Einspruch einlegt, geht das Verfahren von vorn los.« Horn vermutet dahinter »einen taktischen Zug« der früheren Jobcenterangestellten. Ihr Anwalt zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden. Jetzt sei es möglich, einen Neubeginn des Verfahrens in erster Instanz zu erreichen. Gegenüber jW hatte Hannemann bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen.
Inge Hannemann wurde im April 2013 vom Dienst suspendiert. Seitdem hat die Stadt Hamburg sie bei vollem Lohn freigestellt. Der Grund war ihr Internetblog, in welchem sie bis heute Hartz IV als verfassungswidrig und menschenverachtend kritisiert. Vor allem durch Sanktionen würden Erwerbslose »gegängelt, erpreßt« und teils »in lebensbedrohliche Lagen gebracht«. Hannemann spricht sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen oder zumindest eine repressionsfreie Grundsicherung aus. Bei ihrer Arbeit hatte sie sich geweigert, ihren Klienten bei »Fehlverhalten« den Regelsatz zu kürzen. Damit habe Hannemann gegen Gesetze verstoßen, findet das Jobcenter. Zudem habe sie durch ihr Verhalten den Betriebsfrieden gestört.
Auch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde Hannemann im Juni 2013 scharf kritisiert. In einer Pressemitteilung warf die BA ihr damals vor, »Tausende Mitarbeiter der Jobcenter« zu »gefährden«, indem sie Erwerbslose aufwiegele. Ihre Darstellung, Hartz IV verletze die Würde Betroffener und widerspreche dem Grundgesetz, sei falsch. Auch existierten von ihr erwähnte Mißstände nicht. Es könne nicht sein, wetterte die BA, »daß Mitarbeiter nach Gutdünken handeln und politische Vorlieben ausleben«. Wie sich Hannemanns berufliche Situation entwickelt, bleibt somit weiter unklar. Das Jobcenter oder die Stadt müßten ihr eine gleichwertige Arbeit anbieten. Bisherige Vorschläge entsprachen Hannemanns Ansicht nach nicht diesen Vorgaben. »Ich bin aber zu Gesprächen bereit«, stellte sie klar.
jungewelt.de
Klage von Inge Hannemann auf Weiterbeschäftigung im Jobcenter abgewiesen
Von Susan Bonath
Die Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann kann vorerst nicht an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Hamburg-Altona zurückkehren. Das Arbeitsgericht der Hansestadt hat am Freitag nachmittag ihre Klage auf Weiterbeschäftigung als Arbeitsvermittlerin für Jugendliche abgewiesen. Wie Gerichtssprecher Esko Horn auf Nachfrage von jW mitteilte, habe die Klägerin einen entsprechenden Antrag zu spät gestellt. »Wenn sie innerhalb einer Woche Einspruch einlegt, geht das Verfahren von vorn los.« Horn vermutet dahinter »einen taktischen Zug« der früheren Jobcenterangestellten. Ihr Anwalt zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden. Jetzt sei es möglich, einen Neubeginn des Verfahrens in erster Instanz zu erreichen. Gegenüber jW hatte Hannemann bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen.
Inge Hannemann wurde im April 2013 vom Dienst suspendiert. Seitdem hat die Stadt Hamburg sie bei vollem Lohn freigestellt. Der Grund war ihr Internetblog, in welchem sie bis heute Hartz IV als verfassungswidrig und menschenverachtend kritisiert. Vor allem durch Sanktionen würden Erwerbslose »gegängelt, erpreßt« und teils »in lebensbedrohliche Lagen gebracht«. Hannemann spricht sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen oder zumindest eine repressionsfreie Grundsicherung aus. Bei ihrer Arbeit hatte sie sich geweigert, ihren Klienten bei »Fehlverhalten« den Regelsatz zu kürzen. Damit habe Hannemann gegen Gesetze verstoßen, findet das Jobcenter. Zudem habe sie durch ihr Verhalten den Betriebsfrieden gestört.
Auch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde Hannemann im Juni 2013 scharf kritisiert. In einer Pressemitteilung warf die BA ihr damals vor, »Tausende Mitarbeiter der Jobcenter« zu »gefährden«, indem sie Erwerbslose aufwiegele. Ihre Darstellung, Hartz IV verletze die Würde Betroffener und widerspreche dem Grundgesetz, sei falsch. Auch existierten von ihr erwähnte Mißstände nicht. Es könne nicht sein, wetterte die BA, »daß Mitarbeiter nach Gutdünken handeln und politische Vorlieben ausleben«. Wie sich Hannemanns berufliche Situation entwickelt, bleibt somit weiter unklar. Das Jobcenter oder die Stadt müßten ihr eine gleichwertige Arbeit anbieten. Bisherige Vorschläge entsprachen Hannemanns Ansicht nach nicht diesen Vorgaben. »Ich bin aber zu Gesprächen bereit«, stellte sie klar.
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