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GEGEN KRIEG , RASSISMUS , UNTERDRÜCKUNG & AUSBEUTUNG // FÜR FRIEDEN & GERECHTIGKEIT !

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Mahatma GandhiIch glaube an die Gewaltlosigkeit als einziges Heilmittel.

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    »Wir müssen den Alleingang der Exekutive stoppen« Empty »Wir müssen den Alleingang der Exekutive stoppen«

    Beitrag  Admin So Jan 19, 2014 2:48 am

    »Wir müssen den Alleingang der Exekutive stoppen«
    Fraktion der Linkspartei in der Hamburgischen Bürgerschaft will polizeiliches Handeln unter rechtsstaatliche Aufsicht stellen. Ein Gespräch mit Christiane Schneider
    Interview: Mirko Knoche

    Christiane Schneider ist innenpolitische Sprecherin der Hamburger Linksfraktion

    Nach einem geheimnisvollen Angriff auf Polizisten im Hamburger Rotlichtbezirk St. Pauli am 28. Dezember wies die Polizei ein »Gefahrengebiet« mit über 80000 Einwohnern aus. Die Beamten durchsuchten jeden, der der linken Szene zugeordnet wurde und verhängten Aufenthaltsverbote. Eine Protestwelle schwappte durch die Stadt, dann wurde die Zone kleiner und schließlich galten die Grundrechte am Montag wieder. Die Polizei sagte, sie habe die Lage inzwischen im Griff. Ist das glaubwürdig?

    Nein. Maßgeblich für die Aufhebung der »Gefahrengebiete« war der Protest der Hamburger. Es gab eine Vielzahl von kreativen Aktionen mit Hunderten Teilnehmern – jeden Tag. Die genauen Zahlen über die Eingriffe in Bürgerrechte kennen wir noch gar nicht, aber der Widerstand dagegen wurde immer breiter und war nun erfolgreich.

    Anzumerken ist auch, daß für den Stadtteil St. Georg seit 1995 ununterbrochen die Regelungen für ein »Gefahrengebiet« gelten. Außerdem wurden kurzfristig »Gefahrenzonen«, wie auch bei Fußballspielen, in Hamburg schon 40 mal ausgewiesen. Auf St. Pauli ist es das Gebiet rund um die Reeperbahn mit der Begründung Drogenkriminalität. Für Kontrollen und Platzverweise ist die Drogenszene die definierte Zielgruppe. Die Polizei benennt diese für jedes »Gefahrengebiet« selbst. So, wie sie eigenständig über dessen Einrichtung, Dauer und Ausdehnung entscheidet. Während der jüngsten Verhängung gab es sehr viele Durchsuchungen und Abtastungen, die nach dem geltenden Polizeigesetz gar nicht erlaubt sind. Und die Kontrolldichte war enorm.
    Diesmal hat die Polizei über ein riesiges Gebiet den Ausnahmezustand verhängt. Die Bundeskanzlerin dürfte das nur bei drohenden bewaffneten Auseinandersetzungen und müßte das Parlament befragen. Wie kann das Hamburger Polizeipräsidium das Grundgesetz außer Kraft setzen?

    Den Beamten müssen lediglich Lageerkenntnisse vorliegen, nach denen ein »Gefahrengebiet« angemessen ist. Das ist eine völlig vage Formulierung, die keine Überprüfung zuläßt, aber weitreichende Konsequenzen hat: Sonderrechte für die Polizei, eingeschränkte Grundrechte, ein Generalverdacht gegen große Personenzahlen. Und darüber hinaus gibt es weder eine richterliche noch eine parlamentarische Kontrolle! Das darf nicht allein der Exekutive überlassen bleiben.
    Aber warum soll ein Richter oder die Bürgerschaft die Befugnis haben, die Grundrechte auszusetzen?

    Das Hamburger Verwaltungsgericht hat geurteilt, daß das Polizeigesetz bei enger Auslegung rechtmäßig ist. Die Massendurchsuchungen in St. Pauli und Altona fallen aber sicher nicht unter die Bedingungen dieses Gerichtsbeschlusses.
    Und wer gibt dem Verwaltungsgericht diese Macht? Wie kann ein Hamburger Gesetz über dem Grundgesetz stehen?

    Grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden, wenn sie dadurch nicht völlig aufgehoben werden. Dann sind Kontrollen wie in Hamburg möglich. Denn es gibt noch nicht einmal eine rechtsstaatliche Aufsicht über das polizeiliche Handeln. Wir erachten »Gefahrengebiete« als unrechtmäßig. Entsprechendes beantragen wir auch in der Hamburgischen Bürgerschaft. Sollten wir damit keinen Erfolg haben, stellen wir ersatzweise den Antrag, gesetzliche Mindeststandards einzuführen. Das sind klare Verdachtsmomente und ein Richter- oder Parlamentsvorbehalt. Denn den Alleingang der Exekutive müssen wir jetzt stoppen. Das ändert nichts an unserer grundsätzlichen Ablehnung.
    Weshalb schieben Sie dann einen zahmeren Antrag nach? Auf Ihre ursprüngliche Forderung wird dann niemand mehr eingehen.

    Wir brauchen zunächst mal einen Zustand, der absoluten Mindeststandards genügt. So wie zuletzt kann es nicht weitergehen. Wir fordern die Abschaffung aller »Gefahrengebiete« – jetzt und für die Zukunft.
    jw

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