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GEGEN KRIEG , RASSISMUS , UNTERDRÜCKUNG & AUSBEUTUNG // FÜR FRIEDEN & GERECHTIGKEIT !

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Zitat 2

Mahatma GandhiIch glaube an die Gewaltlosigkeit als einziges Heilmittel.

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    Kain und Abele

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    Beitrag  Admin

    Kain und Abele

    Wie eine Firma für Gutes Hören die Tauben quält

    Laut Altem Testament ermordete Kain seinen Bruder Abel, weil er ihm vorgezogen wurde. In der Rechtsprechung ist ein aus Eifersucht be- gangener Mord ein emotionaler Ausnahmezu- stand, der zu verminderter Schuldfähigkeit führen kann.

    Außerdem trifft den Vorgezogenen u.U. eine gewisse Teilschuld: Er könnte zur Entspan- nung der Situation einfordern, nicht vorgezogen werden zu wollen. Noch größere Schuld trifft allerdings den, der vorzieht. Ein gerechter Vater/ Chef/ Richter/ Gott behandelt alle ihm Anvertrauten ‚gleich’ und gerecht. Jehovah war ein Willkürherrscher und Wüte- rich, aber kein pädagogisch wertvoller Gott.

    Darüber sind wir hinaus: Denn die Gleichbehandlung ist eines der wichtigsten Prinzipien unseres Rechtsstaates. Gleichbehandlung vor Gericht, an der Arbeitsstelle, im öffentli- chen Leben, ohne Ansehen von Herkunft, Geschlecht und Rasse.

    Seit der Tierschutz anno 2002 im deutschen Grundgesetz verankert wurde, ist auch das Tier nicht mehr als Sache zu sehen, sondern als empfindendes Mitlebewesen. Es ist dem Menschen theoretisch mit einigen Ausnahmen, die Tierethiker zurecht vollends ausräu- men wollen, gleichgestellt.

    Soweit zur Theorie. Sowohl in der Praxis vor Gericht als auch im täglichen Leben wird diesem ethischen Grundsatz tausendfach, ja millionenfach zuwidergehandelt. Wenn die Menschen die Tiere (und natürlich auch ihre Mitmenschen) von sich aus respektvoll behandeln würden, bräuchte es gar keine Gerichte, bzw. nur in Ausnahmefällen. Daß der Ausnahmefall nicht schon längst zur Regel geworden ist, liegt nur daran, daß viele Men- schen den Gang zu Gerichten scheuen. So nehmen sie lieber Ungerechtigkeiten hin als Streß vor Gericht, oder versuchen die Dinge außergerichtlich zu regeln. Letzteres ist durchaus sinnvoll. Doch nicht immer kommt man um die „Ultima Ratio“ herum.

    Mit der Firma Abele Optik, Hauptsitz Würzburg, die eine Abteilung „Gutes Hören“ beher- bergt, ist – nach jahrelangen Vorkommnissen – eine außergerichtliche Einigung nun offensichtlich nicht mehr möglich. Die Firma Abele hat am Dominikanerplatz in Würzburg ein Vergrämungsnetz gegen Tauben gespannt, das immer wieder Anlaß für Einsätze der Feuerwehr gibt.
    www.primaso.de/default.aspx?ID=5473&showNews=719628

    Und wenn wir in Abeles Firmenprofil zwar lesen: „Neben Brillen werden auch Hörgeräte vertrieben“, so vertreibt Abele in Wahrheit vor allem jedoch eines, nämlich Tauben. Die Firma Abele fühlt sich offensichtlich von Gott gegenüber der „Sache“ Taube bevorzugt. Sie glaubt nicht nur das Recht zu haben, Tauben zu vertreiben. Sie glaubt auch, sich bezüglich ihres Netzes blind und taub stellen zu dürfen, wiewohl sie selbst Gerätschaf- ten für besseres Hören und Sehen unter die Menschheit bringt.

    Nach dem letzten Vorfall mit der Feuerwehr im Jahre 2010 hat die Firma Abele Optik die Optik ihres Flachdaches entscheidend geändert: Sie hat die freie Sicht auf den unteren Teil des Flachdaches komplett zugebaut. Tierschützern war es von nun an unmöglich, gefangene Tauben von der Straße aus zu entdecken, die im Falle ihres Eingesperrtseins panisch auf dem Flachdach hin- und herliefen, wobei ihre Füße für den vorbei laufenden aufmerksamen Beobachter sichtbar waren.

    Am 3. Dezember 2013 entdeckte eine Tierschützerin unter abenteuerlichen Umständen dennoch erneut eine eingesperrte Taube unter dem Netz des Flachdaches. Sowohl eine Mitarbeiterin der im Haus ansässigen Zeitarbeitsfirma 'Amadis', als auch der Niederlass- ungsleiter der Firma 'Abele', Herr W., weigerten sich, die Feuerwehr zu informieren. Die Mitarbeiterin verweigerte zusätzlich den Blick auf das Flachdach. Als die Feuerwehr von der Tierschützerin herbeigeholt wurde, schickte Herr W. die Feuerwehr wieder weg. Dies hätte er, nach Auskunft von Christel de Azevedo, der Würzburger Taubenbeauf- tragten, nicht tun dürfen. Ob die Feuerwehr selbst sich überhaupt hätte wegschicken lassen dürfen, ist die Frage.

    Der Würzburger Niederlassungsleiter der Firma 'Abele Optik' hatte der Feuerwehr (und der Tierschützerin) zwar erklärt, er werde seinen Vergrämungsdienst informieren, hatte beide aber im unklaren gelassen, wann. Insofern hätte die Feuerwehr das Tier, das ja schon seit Tagen gefangen sein konnte, sofort tätig werden und das Tier befreien müs- sen. Alles andere ist Tierquälerei. Die Taube schien auch schon länger gefangen, denn sie hatte sich bereits völlig apathisch wie ein Häuflein Elend, das den Tod erwartet, in eine Ecke gesetzt. Bei der Tierschützerin, die den Laden und seine teilweise ignoranten Angestellten von früheren Vorfällen schon kannte, fügte Herr W. noch hinzu, da die Taube unter das Netz gekommen sei, werde sie auch wieder hinauskommen. Die Tier- schützerin empfand sein Lächeln bei diesem Satz als „sadistisch“.

    So weit sie vermochte, beobachtete die Tierschützerin das folgende Geschehen, nach- dem die Feuerwehr wieder abgezogen war. Als der mißmutig wirkende Mitarbeiter des Vergrämungsdienstes eintraf und das Netz an verschiedenen Stellen aufschnitt, setzten die 'Amadis'-Leute einen Besen ein, um die Taube zum Hinausfliegen zu bewegen. Doch die Taube war nicht zu sehen. Der Vergrämungsmann der Firma ‘apc-ag’ (Allround Pest Control) kümmerte sich nicht um die Bergung der Taube. Vermutlich befürchtete er, sich dabei mit der Pest zu infizieren. Er hat wohl noch nie mit der Frage „Stellen Stadttauben eine Gesundheitsgefährdung dar?“ 'gegoogelt' und folgende Antwort gefunden:

    Bereits 1976 erklärte der Berliner Senator für Gesundheit und Umwelt- schutz, daß verwilderte Haustauben nicht zu den Tieren zählen, die nach Art, Lebensweise oder Verbreitung Krankheitserreger auf den Menschen übertragen. Die Stadt Frankfurt/ Main teilte am 02.06.1992 mit:
    »Dem Gesundheitsamt liegen keine konkreten Fälle von übertrag- baren Krankheiten in Verbindung mit Tauben vor.«

    www.tierrechte.de/themen/stadttauben/stellen-stadttauben-eine-gesundheitsgefaehrdung-dar

    Nach etwa einer Stunde Warten ohne Ergebnis ging die Tierschützerin erneut zu Herrn W. in den Laden und stellte ihn zur Rede, wann die Taube nun endlich aus dem Netz befreit würde. Das Gespräch eskalierte, Herr W. wurde dabei übergriffig, schubste die Tierschützerin an der Schulter und sprach von Polizei. Die Tierschützerin, die ihr Handy vergessen hatte, forderte Herrn W. bekräftigend auf, die Polizei zu holen, weil sie An- zeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen ihn erstatten wolle.

    Der Niederlassungsleiter kam dieser Aufforderung nach, erzählte der Polizei jedoch am Telefon die Lügengeschichte, eine Person randaliere in seinem Laden, weswegen er An- zeige wegen Hausfriedensbruch erstatten wolle.

    Als die Polizei eintraf, weigerten sich die beiden Beamten, der Tierschützerin die Dienst- ausweise zu zeigen, ihren Namen richtig zu schreiben, ihre Anzeigen aufzunehmen, sch- rien sie an und führten sehr oberflächliche Ermittlungen durch, die in dem Satz gipfel- ten: „Da ist keine Taube – es gibt also keinen Grund für eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.“

    Was mit der Taube geschehen ist, wissen die Götter. Am 11. Dezember trug sich erneut ein bedenklicher Vorfall am Netz zu, wobei Herr W. von einer Angestellten mit Schwei- gepflicht informiert werden sollte, aber nicht auf der Bildfläche erschien.

    Die Tierschützerin hat inzwischen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beiden Polizisten erhoben und Strafantrag gegen den Niederlassungsleiter der Firma Abele er- stattet wegen Tierquälerei, Verleumdung und falscher Verdächtigung. Die Angestellte der Firma 'Amadis' erwartet eine Anzeige wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Tier- schutzgesetz und, da das Tier nicht länger „Sache“ ist, wegen unterlassener Hilfeleis- tung. Weil Dienstaufsichtsbeschwerden formlos, fristlos, aber häufig auch eher fruchtlos sein sollen, riet eine Anwältin bezüglich der Streifenbeamten zusätzlich zu einer Anzeige wegen Strafvereitelung.
    scharf-links.de
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