Bremen lockert Residenzpflicht
Asylbewerber können ab 1. März leichter in andere Bundesländer reisen
Von Benjamin Eichler
Wenn in Bremen lebende Asylsuchende und Geduldete das Bundesland verlassen wollten – beispielsweise um Verwandte und Freunde in anderen Bundesländern zu besuchen oder außerhalb Bremens zu arbeiten, wurde dies bisher durch die sogenannte Residenzpflicht erschwert. Sie wird nach einem neuen Erlaß des Bremer Innenressorts ab dem 1. März entscheidend gelockert.
Der Bremer Senat folgt damit Schleswig-Holstein und Hamburg, die ebenfalls die zusätzliche Härte der Residenzpflicht erkannt und im Januar gelockert hatten. Asylsuchende und Geduldete sollen sich zukünftig vorübergehend außerhalb des Stadtgebietes aufhalten können, um »Erwerbsmöglichkeiten außerhalb Bremens wahrnehmen oder Verwandte und Freunde besuchen« zu können, heißt es in dem Erlaß aus der vergangen Woche. Damit können sich Flüchtlinge bis zu sieben Tage lang im übrigen Bundesgebiet aufhalten. Ein besonderer Antrag auf »Verlassenserlaubnis« ist nicht mehr notwendig. Ausgeschlossen von der Lockerung sind Menschen, die als »terroristisches Sicherheitsrisiko« eingestuft wurden und jene, deren Abschiebungstermin schon feststeht.
Insbesondere für Menschen mit einer »Duldung« wird damit der bisherige faktische Auschluß von Bildungs- oder Jobangeboten jenseits der Landesgrenzen aufgehoben.
In den Bundesländern gibt es verschiedene Regelungen, einige haben die Vorschriften zur Residenzpflicht bereits gelockert. In etlichen dürfen Asylbewerber noch immer den ihnen zugewiesenen Landkreis nur verlassen, wenn sie dafür auf Antrag eine Genehmigung der Ausländerbehörde bekommen haben. Anderswo dürfen sie sich zumindest innerhalb des Bundeslandes frei bewegen. Für Besuche in anderen Ländern müssen sie weiter einen Antrag stellen. Können sie bei Kontrollen keine »Verlassenserlaubnis« vorweisen, droht ihnen bis zu einem Jahr Gefängnis. Die Residenzpflicht ist EU-weit einzigartig.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte zu der Regeländerung, man wolle, daß Flüchtlinge besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Nach Niedersachsen konnten Asylbewerber aus Bremen und Menschen mit Duldungsstatus schon seit dem vergangenen Jahr ohne Genehmigung reisen. Die beiden Bundesländer hatten 2013 ein entsprechendes Abkommen geschlossen. Berlin und Brandenburg, ebenfalls Stadtstaat und Flächenland, trafen eine solche Vereinbarung bereits im Juli 2010 – allerdings unter anderen gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Bremer Grünen fordern weiterhin eine vollständige Abschaffung der Residenzpflicht. »Eine bundeseinheitliche Regelung, die Asylsuchenden und Geduldeten die bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, ist längst überfällig«, betonte deren migrations- und integrationspolitische Sprecherin Zahra Mohammadzadeh im Landesparlament.
jungewelt.de
Asylbewerber können ab 1. März leichter in andere Bundesländer reisen
Von Benjamin Eichler
Wenn in Bremen lebende Asylsuchende und Geduldete das Bundesland verlassen wollten – beispielsweise um Verwandte und Freunde in anderen Bundesländern zu besuchen oder außerhalb Bremens zu arbeiten, wurde dies bisher durch die sogenannte Residenzpflicht erschwert. Sie wird nach einem neuen Erlaß des Bremer Innenressorts ab dem 1. März entscheidend gelockert.
Der Bremer Senat folgt damit Schleswig-Holstein und Hamburg, die ebenfalls die zusätzliche Härte der Residenzpflicht erkannt und im Januar gelockert hatten. Asylsuchende und Geduldete sollen sich zukünftig vorübergehend außerhalb des Stadtgebietes aufhalten können, um »Erwerbsmöglichkeiten außerhalb Bremens wahrnehmen oder Verwandte und Freunde besuchen« zu können, heißt es in dem Erlaß aus der vergangen Woche. Damit können sich Flüchtlinge bis zu sieben Tage lang im übrigen Bundesgebiet aufhalten. Ein besonderer Antrag auf »Verlassenserlaubnis« ist nicht mehr notwendig. Ausgeschlossen von der Lockerung sind Menschen, die als »terroristisches Sicherheitsrisiko« eingestuft wurden und jene, deren Abschiebungstermin schon feststeht.
Insbesondere für Menschen mit einer »Duldung« wird damit der bisherige faktische Auschluß von Bildungs- oder Jobangeboten jenseits der Landesgrenzen aufgehoben.
In den Bundesländern gibt es verschiedene Regelungen, einige haben die Vorschriften zur Residenzpflicht bereits gelockert. In etlichen dürfen Asylbewerber noch immer den ihnen zugewiesenen Landkreis nur verlassen, wenn sie dafür auf Antrag eine Genehmigung der Ausländerbehörde bekommen haben. Anderswo dürfen sie sich zumindest innerhalb des Bundeslandes frei bewegen. Für Besuche in anderen Ländern müssen sie weiter einen Antrag stellen. Können sie bei Kontrollen keine »Verlassenserlaubnis« vorweisen, droht ihnen bis zu einem Jahr Gefängnis. Die Residenzpflicht ist EU-weit einzigartig.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte zu der Regeländerung, man wolle, daß Flüchtlinge besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Nach Niedersachsen konnten Asylbewerber aus Bremen und Menschen mit Duldungsstatus schon seit dem vergangenen Jahr ohne Genehmigung reisen. Die beiden Bundesländer hatten 2013 ein entsprechendes Abkommen geschlossen. Berlin und Brandenburg, ebenfalls Stadtstaat und Flächenland, trafen eine solche Vereinbarung bereits im Juli 2010 – allerdings unter anderen gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Bremer Grünen fordern weiterhin eine vollständige Abschaffung der Residenzpflicht. »Eine bundeseinheitliche Regelung, die Asylsuchenden und Geduldeten die bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, ist längst überfällig«, betonte deren migrations- und integrationspolitische Sprecherin Zahra Mohammadzadeh im Landesparlament.
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