Urteil zu Protestplakat bestätigt
Die Justiz mag es nicht, wenn Merkel mit Hakenkreuz-Armbinde dargestellt wird
Der Münchner Künstler Günter Wangerin (68) ist wegen eines Plakates, das Bundeskanzlerin Angela Merkel in Naziuniform mit Hakenkreuzbinde zeigt, erneut verurteilt worden. Wangerin hatte mit dem Plakat an einer Demonstration gegen die Sparauflagen für die EU-Krisenländer teilgenommen. Das Motiv ist von Sozialprotesten in Griechenland bekannt, die Bildunterschrift lautete daher auch: »Athen 2012«.
Das Landgericht München bestätigte am Mittwoch im Berufungsprozeß die Verurteilung zu 3000 Euro Geldstrafe wegen Verwendung von Nazisymbolen. In diesem konkreten Fall könne er sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, erklärte die Strafkammer. Wangerins Argumentation, es sei klar ersichtlich, daß er das Plakat nicht als Nazi getragen habe, wurde dabei schlicht ignoriert. Auch eine Gleichsetzung Merkels mit historischen Nazigrößen habe er nicht beabsichtigt, sagte Wangerin gegenüber junge Welt.
Linkspartei, DKP, ATTAC und die Gewerkschaft ver.di hatten am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer protestiert. Unter den Teilnehmern war auch der spätere Angeklagte mit dem Plakat. »Das sollte heißen: Schaut her, so sehen uns die anderen«, rechtfertigte sich Wangerin vor dem Landgericht. Er zitierte dazu den griechischen Komponisten Mikis Theodorakis – der heute 88jährige hatte mit Blick auf die Verbrechen des Naziregimes in Griechenland gesagt, Merkel zwinge seinen Landsleuten »neue Gauleiter« auf.
Das Landgericht bestätigte dennoch das Urteil des Amtsgerichts München, das ihn wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu der Geldstrafe verurteilt hatte. Paragraph 86 des Strafgesetzbuches erlaube die Verwendung von Symbolen des Nazi-Regimes, wenn es der Kunst oder der Berichterstattung über das Zeitgeschehen diene. Aber diese Ausnahme gelte in diesem Falle nicht, sagte die Vorsitzende Richterin. Es überwögen die »Rechtsgüter«, die durch den Paragraphen geschützt werden sollen. Das Gesetz habe zur Verurteilung gezwungen.
Auch der Hinweis des Angeklagten, daß solche Plakate in allen anderen Ländern Europas gezeigt werden dürften, ließ das Gericht nicht gelten. »In anderen Ländern mag das erlaubt sein«, sagte die Richterin. Wangerin kündigte Revision an. In dritter Instanz wird sich dann das Oberlandesgericht (OLG) München des Falles annehmen müssen.
jW-Bericht
Die Justiz mag es nicht, wenn Merkel mit Hakenkreuz-Armbinde dargestellt wird
Der Münchner Künstler Günter Wangerin (68) ist wegen eines Plakates, das Bundeskanzlerin Angela Merkel in Naziuniform mit Hakenkreuzbinde zeigt, erneut verurteilt worden. Wangerin hatte mit dem Plakat an einer Demonstration gegen die Sparauflagen für die EU-Krisenländer teilgenommen. Das Motiv ist von Sozialprotesten in Griechenland bekannt, die Bildunterschrift lautete daher auch: »Athen 2012«.
Das Landgericht München bestätigte am Mittwoch im Berufungsprozeß die Verurteilung zu 3000 Euro Geldstrafe wegen Verwendung von Nazisymbolen. In diesem konkreten Fall könne er sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, erklärte die Strafkammer. Wangerins Argumentation, es sei klar ersichtlich, daß er das Plakat nicht als Nazi getragen habe, wurde dabei schlicht ignoriert. Auch eine Gleichsetzung Merkels mit historischen Nazigrößen habe er nicht beabsichtigt, sagte Wangerin gegenüber junge Welt.
Linkspartei, DKP, ATTAC und die Gewerkschaft ver.di hatten am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer protestiert. Unter den Teilnehmern war auch der spätere Angeklagte mit dem Plakat. »Das sollte heißen: Schaut her, so sehen uns die anderen«, rechtfertigte sich Wangerin vor dem Landgericht. Er zitierte dazu den griechischen Komponisten Mikis Theodorakis – der heute 88jährige hatte mit Blick auf die Verbrechen des Naziregimes in Griechenland gesagt, Merkel zwinge seinen Landsleuten »neue Gauleiter« auf.
Das Landgericht bestätigte dennoch das Urteil des Amtsgerichts München, das ihn wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu der Geldstrafe verurteilt hatte. Paragraph 86 des Strafgesetzbuches erlaube die Verwendung von Symbolen des Nazi-Regimes, wenn es der Kunst oder der Berichterstattung über das Zeitgeschehen diene. Aber diese Ausnahme gelte in diesem Falle nicht, sagte die Vorsitzende Richterin. Es überwögen die »Rechtsgüter«, die durch den Paragraphen geschützt werden sollen. Das Gesetz habe zur Verurteilung gezwungen.
Auch der Hinweis des Angeklagten, daß solche Plakate in allen anderen Ländern Europas gezeigt werden dürften, ließ das Gericht nicht gelten. »In anderen Ländern mag das erlaubt sein«, sagte die Richterin. Wangerin kündigte Revision an. In dritter Instanz wird sich dann das Oberlandesgericht (OLG) München des Falles annehmen müssen.
jW-Bericht