www.weareallhuman.de.vu//www.nasiraportal.de.vu

Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
www.weareallhuman.de.vu//www.nasiraportal.de.vu

GEGEN KRIEG , RASSISMUS , UNTERDRÜCKUNG & AUSBEUTUNG // FÜR FRIEDEN & GERECHTIGKEIT !

April 2024

MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Box Pics

Urteil zu Protestplakat bestätigt Inter-13
----------------
----------------

Neueste Themen

» Spanien stoppt Flüchtlingsboot
von Admin So März 16, 2014 7:51 am

» Dorfbewohner in Nigeria massakriert
von Admin So März 16, 2014 7:49 am

» Tappen im dunkeln
von Admin So März 16, 2014 7:47 am

» Kehrtwendung
von Admin So März 16, 2014 7:44 am

» Freiburg: Demo für Bleiberecht
von Admin So März 16, 2014 7:40 am

» Elend ohne Ende
von Admin So März 16, 2014 7:37 am

» Paßwort ändern
von Admin So März 16, 2014 7:34 am

» Lautstark gegen rechts
von Admin So März 16, 2014 7:32 am

» Neuer Angriff auf Asylrecht
von Admin So März 16, 2014 7:30 am

» Autonomie droh(n)t
von Admin So März 16, 2014 7:28 am

Zitat 2

Mahatma GandhiIch glaube an die Gewaltlosigkeit als einziges Heilmittel.

---------------- Urteil zu Protestplakat bestätigt Kapita10

Urteil zu Protestplakat bestätigt Keine_10

Galerie


Urteil zu Protestplakat bestätigt Empty

    Urteil zu Protestplakat bestätigt

    Admin
    Admin
    Admin


    Anzahl der Beiträge : 1087
    Punkte : 3244
    Bewertung : 0
    Anmeldedatum : 07.01.14
    Alter : 57

    Urteil zu Protestplakat bestätigt Empty Urteil zu Protestplakat bestätigt

    Beitrag  Admin Do Jan 09, 2014 11:34 pm

    Urteil zu Protestplakat bestätigt
    Die Justiz mag es nicht, wenn Merkel mit Hakenkreuz-Armbinde dargestellt wird
    Der Münchner Künstler Günter Wangerin (68) ist wegen eines Plakates, das Bundeskanzlerin Angela Merkel in Naziuniform mit Hakenkreuzbinde zeigt, erneut verurteilt worden. Wangerin hatte mit dem Plakat an einer Demonstration gegen die Sparauflagen für die EU-Krisenländer teilgenommen. Das Motiv ist von Sozialprotesten in Griechenland bekannt, die Bildunterschrift lautete daher auch: »Athen 2012«.

    Das Landgericht München bestätigte am Mittwoch im Berufungsprozeß die Verurteilung zu 3000 Euro Geldstrafe wegen Verwendung von Nazisymbolen. In diesem konkreten Fall könne er sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, erklärte die Strafkammer. Wangerins Argumentation, es sei klar ersichtlich, daß er das Plakat nicht als Nazi getragen habe, wurde dabei schlicht ignoriert. Auch eine Gleichsetzung Merkels mit historischen Nazigrößen habe er nicht beabsichtigt, sagte Wangerin gegenüber junge Welt.

    Linkspartei, DKP, ATTAC und die Gewerkschaft ver.di hatten am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer protestiert. Unter den Teilnehmern war auch der spätere Angeklagte mit dem Plakat. »Das sollte heißen: Schaut her, so sehen uns die anderen«, rechtfertigte sich Wangerin vor dem Landgericht. Er zitierte dazu den griechischen Komponisten Mikis Theodorakis – der heute 88jährige hatte mit Blick auf die Verbrechen des Naziregimes in Griechenland gesagt, Merkel zwinge seinen Landsleuten »neue Gauleiter« auf.

    Das Landgericht bestätigte dennoch das Urteil des Amtsgerichts München, das ihn wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu der Geldstrafe verurteilt hatte. Paragraph 86 des Strafgesetzbuches erlaube die Verwendung von Symbolen des Nazi-Regimes, wenn es der Kunst oder der Berichterstattung über das Zeitgeschehen diene. Aber diese Ausnahme gelte in diesem Falle nicht, sagte die Vorsitzende Richterin. Es überwögen die »Rechtsgüter«, die durch den Paragraphen geschützt werden sollen. Das Gesetz habe zur Verurteilung gezwungen.

    Auch der Hinweis des Angeklagten, daß solche Plakate in allen anderen Ländern Europas gezeigt werden dürften, ließ das Gericht nicht gelten. »In anderen Ländern mag das erlaubt sein«, sagte die Richterin. Wangerin kündigte Revision an. In dritter Instanz wird sich dann das Oberlandesgericht (OLG) München des Falles annehmen müssen.

    jW-Bericht

      Aktuelles Datum und Uhrzeit: So Apr 28, 2024 9:09 am