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    Beitrag  Admin Fr Feb 14, 2014 11:15 am

    Nicht zuständig
    Feuertod Oury Jallohs im Polizeirevier: Gutachten stützt Mordthese, aber Generalbundesanwalt weist Strafanzeige zurück
    Von Susan Bonath


    Ein herber Rückschlag für die Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh«: Generalbundesanwalt Harald Range hat ihre Strafanzeige wegen Verdachts auf Mord gegen Unbekannt an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt überwiesen. Das teilte er der Initiative mit Schreiben vom 11. Februar mit, welches jW vorliegt. Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh verbrannte am 7. Januar 2005 im Dessauer Polizeirevier bis zur Unkenntlichkeit. Er war an Händen und Füßen auf einer feuerfest umhüllten Matratze gefesselt. Trotz zweier Gerichtsprozesse sind die Umstände ungeklärt. Ein von der Initiative aus Spenden finanziertes Brandgutachten legte im November ein Tötungsverbrechen nahe (jW berichtete). Demnach war das Brandbild nur mit großen Mengen Beschleuniger reproduzierbar. Die Initiative und die Opferanwälte werfen Sachsen-Anhalts Justiz seit langem vor, Indizien nicht nachzugehen und die Aufklärung zu boykottieren.

    In Ranges Auftrag übermittelte der Karlsruher Oberstaatsanwalt ­Matthias Krauß, daß die Behörde nicht berechtigt sei, das Verfahren an sich zu ziehen. Strafverfolgung sei Sache der Bundesländer. Dies gelte auch für Mord, Totschlag und schwere Brandstiftung. Ausnahmen bestünden nur, wenn die Tat Bestand oder Sicherheit des Staates beeinträchtige, was hier nicht der Fall sei.

    Die oberste Ermittlungsbehörde widersprach in der Begründung ihrer Auffassung vom 12. Dezember 2013. An diesem Tag hatte sie die »fehlerhafte Beweiswürdigung« im Urteil des Landgerichts Magdeburg vom Dezember 2012 gerügt und den Bundesgerichtshof (BGH) aufgefordert, es aufzuheben und den Prozeß neu aufzurollen. Das Gericht hatte nach zweijährigem Verfahren den früheren Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10800 Euro verurteilt. Der BGH befindet derzeit über die Revisionen von Nebenklage, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Nun meinte Krauß, das Urteil sei »nicht zu beanstanden«. Es lege ausreichend dar, daß Oury Jalloh den Brand selbst gelegt haben könne. Fehlende DNA-Spuren und Textilfasern von Matratze und Kleidung des Opfers im Feuerzeugrest habe das Gericht berücksichtigt. Die tatsächliche Herkunft der gefundenen Fasern sei nicht mehr aufzuklären, und dies sei auch nicht nötig. Zudem habe das Gericht »davon überzeugt«, daß Dritte keinen Zutritt zur Zelle hatten und Polizeibeamte nicht verdächtig seien, das Feuer entfacht zu haben.

    Das neue Gutachten der Initiative findet die Behörde »nicht beweiskräftig«. Zu viele Parameter seien heute nicht mehr nachvollziehbar. Was fehlende Streßhormone im Urin des Opfers sowie kaum Spuren von Ruß in dessen Lunge und Magen betrifft, habe das Gericht eine überzeugende mögliche Version dargelegt: Jalloh müsse schnell gestorben sein. Auch ließen die von der Initiative gerügten »Versäumnisse, wie gelöschte Journaleinträge, vernichtete Fahrtenbücher, ein unvollständiges Tatortvideo, eine verschwundene Fessel und die verspätete Aufnahme eines Feuerzeugs in die Asservatenliste keine Absicht vermuten«. Ferner erklärte der Oberstaatsanwalt, daß der Schutt nach dem Brand auf Beschleuniger, wie Diesel, Benzin, Öl, Verdünner oder Flüssiggas untersucht worden sei. Dabei hätten die Ermittler nichts gefunden. Das macht stutzig, denn wie beim Prozeß in Magdeburg mehrfach zum Tragen kam, geschah genau das am Tatort nicht.

    Seit neun Jahren versucht die Initiative, die mysteriösen Todesumstände aufzuklären. Bereits 2005 finanzierte sie eine zweite Obduktion, bei der mehrere Schädelfrakturen beim Toten festgestellt wurden. Die nötige Röntgenuntersuchung hatte die Staatsanwaltschaft Dessau zuvor abgelehnt. Nun muß die Initiative für das Brandgutachten aufkommen. Über die Ergebnisse hatte sich der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann zwar »erstaunt und erschrocken« gezeigt und neue Ermittlungen in Aussicht gestellt. Passiert ist bislang nichts. Gutachter Maksim Smirnou hatte den Brand mit einem toten Schwein rekonstruiert. Für ein den Tatortfotos entsprechendes Ergebnis mußte er die Oberhülle der Matratze entfernen und fünf Liter Benzin verkippen. Er hält es für »ausgeschlossen«, daß ein von Oury Jalloh selbst gelegtes Feuer so schwere Brandschäden hätte verursachen können. Damit teilt er die Auffassung der Anwältin er Opferfamilie, Gabriele Heinecke. Sie glaubt außerdem, das Jalloh vor dem Brand bewußtlos gewesen sein müsse. Daß die Dessauer Staatsanwälte ernsthaft ermitteln werden, glaubten aber weder sie noch die Initiative.
    jw

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