Burka-Verbot in Frankreich
Streit geht in die nächste Runde
Eine Frau beschimpft einen Polizisten, der sie wegen Tragens der Ganzkörperverschleierung notiert. Ein Gericht beschied nun: Bewährungsstrafe und 150 Euro Bußgeld.
PARIS ap | Nächste Runde im Streit über das französische Burka-Verbot: Ein Gericht in Paris verurteilte am Mittwoch eine Frau wegen Beleidigung eines Polizisten, der sie vergangenes Jahr wegen verbotenen Tragens des muslimischen Ganzkörperschleiers aufschreiben wollte.
Der Konflikt zwischen der Frau, ihrem Mann und der Polizei hatte damals Unruhen in der Pariser Vorstadt Trappes ausgelöst.
Nach Angaben ihres Anwalts Philippe Bataille verurteilte das Gericht die Frau nun zu 150 Euro Strafe und zu einer einmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Bataille argumentierte, das seit 2011 geltende Verbot, sich in der Öffentlichkeit vollkommen zu verschleiern, sei verfassungswidrig und müsse vom Verfassungsgericht überprüft werden. Das Pariser Gericht wies diesen Antrag am Mittwoch jedoch zurück.
Begründung für das damalige Gesetz war die strikte Trennung von Staat und Religion. Die Polizei verteilt auf Grundlage des Verbots bisweilen Ordnungsstreifen für das Tragen von Ganzkörperschleiern. Kritiker werfen den Behörden vor, Muslime zu diskriminieren.
taz.de
Streit geht in die nächste Runde
Eine Frau beschimpft einen Polizisten, der sie wegen Tragens der Ganzkörperverschleierung notiert. Ein Gericht beschied nun: Bewährungsstrafe und 150 Euro Bußgeld.
PARIS ap | Nächste Runde im Streit über das französische Burka-Verbot: Ein Gericht in Paris verurteilte am Mittwoch eine Frau wegen Beleidigung eines Polizisten, der sie vergangenes Jahr wegen verbotenen Tragens des muslimischen Ganzkörperschleiers aufschreiben wollte.
Der Konflikt zwischen der Frau, ihrem Mann und der Polizei hatte damals Unruhen in der Pariser Vorstadt Trappes ausgelöst.
Nach Angaben ihres Anwalts Philippe Bataille verurteilte das Gericht die Frau nun zu 150 Euro Strafe und zu einer einmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Bataille argumentierte, das seit 2011 geltende Verbot, sich in der Öffentlichkeit vollkommen zu verschleiern, sei verfassungswidrig und müsse vom Verfassungsgericht überprüft werden. Das Pariser Gericht wies diesen Antrag am Mittwoch jedoch zurück.
Begründung für das damalige Gesetz war die strikte Trennung von Staat und Religion. Die Polizei verteilt auf Grundlage des Verbots bisweilen Ordnungsstreifen für das Tragen von Ganzkörperschleiern. Kritiker werfen den Behörden vor, Muslime zu diskriminieren.
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