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GEGEN KRIEG , RASSISMUS , UNTERDRÜCKUNG & AUSBEUTUNG // FÜR FRIEDEN & GERECHTIGKEIT !

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Zitat 2

Mahatma GandhiIch glaube an die Gewaltlosigkeit als einziges Heilmittel.

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    Wer legte das Feuer?

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    Wer legte das Feuer? Empty Wer legte das Feuer?

    Beitrag  Admin Di Jan 07, 2014 11:49 pm

    Wer legte das Feuer?
    Dessau: Hunderte gedachten des vor neun Jahren im Polizeigewahrsam verbrannten Flüchtling Oury Jalloh. Generalbundesanwalt verlangt neuen Prozeß
    Von Susan Bonath


    Vor neun Jahren starb Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle. Er verbrannte, an Händen und Füßen auf eine feuerfest umhüllte Matratze gefesselt. Die genauen Umstände liegen bis heute im dunkeln. Am gestrigen Todestag gedachten Hunderte Menschen in der 80000-Einwohnerstadt des Flüchtlings aus Sierra Leone. An einer von lokalen Bündnissen initiierten Mahnwache beteiligten sich etwa 40 Personen. Am Nachmittag brachten rund 600 Demonstranten ihre Ansicht zum Ausdruck, daß es sich um einen Mord handele und forderten die Staatsanwaltschaft auf, den Fall endlich lückenlos aufzuklären. Sie waren dem Aufruf der Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh« und mehreren Flüchtlingsorganisationen gefolgt.

    Die Veranstaltungen verliefen bis zum Nachmittag friedlich. Allerdings störten mehrfach Neonazis das Gedenken. Vor zwei Jahren waren Beamte brutal gegen Demoteilnehmer vorgegangen, weil sie den Slogan »Oury Jalloh – das war Mord« nicht dulden wollten, obwohl dieser laut Gerichtsurteil von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Zwei Demonstranten, darunter der Anmelder Mouctar Bah, wurden dabei schwer verletzt.

    Nach Ansicht der Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh« haben Sachsen-Anhalts Ermittler bislang bewußt Indizien für einen Mord ignoriert. So fand eine Sachverständige keine Spuren aus der Zelle am »Selbstmordfeuerzeug«, das das Landeskriminalamt (LKA) erst Tage nach Jallohs Tod als solches präsentiert hatte. Zudem befanden sich im Urin des Opfers keine Streßhormone und nur wenig Ruß in Lunge und Magen. Das lasse darauf schließen, daß Jalloh beim Brandausbruch bewußtlos gewesen sein müsse. Ungeklärt sind auch die Schädelfrakturen beim Opfer, die erst bei einer von der Initiative finanzierten Obduktion in Frankfurt am Main festgestellt wurden. Ferner wurden Polizisten für offensichtliche Lügen vor Gericht bisher nicht belangt.

    Mittlerweile ist auch die von der Justiz eisern vertretene These der Selbstanzündung kaum mehr haltbar. So legt ein von der Initiative selbst finanziertes und im November vorgestelltes Brandgutachten nahe, daß die fast vollständige Verbrennung der Leiche Oury Jallohs sowie der Matratze innerhalb von rund 20 Minuten nur mit Brandbeschleuniger erklärbar ist. Bei den vom Sachverständigen Maksim Smirnou durchgeführten Versuchen mit einem aufgelegten Schweinekadaver konnte das Tatortbild nur unter Einsatz von fünf Litern Benzin reproduziert werden (junge Welt berichtete). Diese Tatsachen hatten auch den Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann aufhorchen lassen. Er nannte sie »völlig neu« und »bisher so nicht erkennbar«. Man müsse dem nun nachgehen, erklärte Bittmann. Viel passiert ist seitdem wohl aber nicht. Auf jW-Nachfrage meinte Bittmann am Dienstag, man prüfe noch, »nicht nur, aber auch im Lichte der Ausführungen Smirnous«.

    Bereits Mitte November hatte die Ini­tiative Strafanzeige gegen Unbekannt beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen Mordes gestellt. Ob sich die oberste Strafverfolgungsbehörde damit befassen wird, ist noch offen. Immerhin hat sie sich derweil zum zweiten Prozeß in Magdeburg gegen den früheren Dessauer Dienstgruppenleiter Andreas Schubert geäußert. Der Polizist wurde im Dezember 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10800 Euro verurteilt. Er habe dem Gefangenen nicht schnell genug geholfen. Die Staatsanwaltschaft Dessau, die Nebenklage und die Verteidigung hatten dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Generalbundesanwaltschaft sowie die Naumburger Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Halle teilen die Sichtweise, nach der der Angeklagte auch wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilt werden müsse. Dies hatte auch die Nebenklage gefordert. Demnach habe Schubert Jalloh bereits zu Unrecht festgehalten und gegen geltendes Recht keinen Richter hinzugezogen. Das Landgericht Magdeburg hatte dies als Irrtum abgetan. Nun müsse das Urteil aufgehoben und der Fall neu aufgerollt werden, fordern die Behörden. Dennoch: Auch ein dritter Prozeß würde die Tathintergründe kaum beleuchten. Um herauszufinden, wer das Feuer legte, müßte ernsthaft ermittelt werden.



    Nach Diskussion in der jW-Redaktion haben wir uns entschieden, das schockierende Bildmaterial nur als Ausschnitt abzudrucken. Die vollständige LKA-Tatortaufnahme ist unter diesem Artikel online abrufbar
    jw

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