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    Beitrag  Admin Mi Jan 29, 2014 11:52 pm

    Mogelpackung fürs Alter
    Kabinett verabschiedet Entwurf des »Leistungsverbesserungsgesetzes«. Verbände monieren Ungerechtigkeiten bei Mütterrente und Ruhestand nach 45 Beitragsjahren
    Von Jana Frielinghaus


    Wie vergangene Woche angekündigt, hat sich die Regierung von CDU/CSU und SPD am Mittwoch auf den Entwurf eines »Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen in der Rentenversicherung« geeinigt. Es beinhaltet die Einführung der Mütterrente, die verbesserte Erwerbsminderungsrente und die abschlagsfreie Rente ab 63 bei mindestens 45 Versicherungsjahren. Es soll bereits zum 1. Juli in Kraft treten.

    Von Industrie und wirtschaftsnahen Forschungsinstituten wird das »Rentenpaket« seit Wochen verrissen, vor allem wegen der angeblich horrenden Kosten »zulasten künftiger Generationen« und des »starken Ausbaus sozialer Wohltaten« (Bundesverband der Deutschen Industrie). Deutliche Kritik kommt aber auch von Linkspartei, Gewerkschaften und Sozialverbänden. Insbesondere an der Rente mit 63 werden gravierende Ungerechtigkeiten beklagt. Da diese Altersgrenze nur befristet gelten solle, könnten von ihr nur wenige profitieren, sagte der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, der Nachrichtenagentur Reuters. Vor allem Frauen würden die Voraussetzungen aufgrund unterbrochener Erwerbs­biographien nicht erfüllen. Wie der Paritätische Gesamtverband sprach sich der SoVD dafür aus, die Rente ab 63 fallenzulassen. Bauer sprach sich statt dessen für ein komplettes Aussetzen der Rente mit 67 aus.

    Bei der Rente mit 63 hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles unterdessen »Nachbesserungen« angekündigt. Wie das Handelsblatt am Dienstag berichtete, will sie einer von CDU-Politikern befürchteten »Frühverrentungs­welle« einen »Riegel vorschieben«. Das ergebe sich aus einem Begleitschreiben der SPD-Politikerin zu dem geplanten Regelwerk, das der Zeitung vorliege. Nahles wolle demnach prüfen lassen, »ob und wie Frühverrentung durch eine verfassungskonforme Regelung verhindert werden kann«. Wirtschaftsverbände und Teile der Union hatten moniert, daß auch Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs als Beitragsjahre anerkannt werden sollen. Dies könne dazu führen, daß Beschäftigte vermehrt schon mit 61 aus dem Job ausscheiden und nach 24 Monaten Arbeitslosengeldbezug in Rente gehen.

    Bislang ist geplant, daß, wer mindestens 45 Jahre in Kranken- und Rentenkasse eingezahlt hat, mit 63 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen darf. Dabei sollen auch Bezugszeiten des heutigen Arbeitslosengeldes I berücksichtigt werden, nicht jedoch von Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II. Beschäftigte ab 58 Jahren können ALG I bis zu zwei Jahre beziehen. Allerdings hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Bezug von Arbeitslosengeld und der früheren Arbeitslosenhilfe zwischen 1978 und 2001 nicht getrennt erfaßt. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, daß die Antragsteller der Rentenversicherung an Eides Statt versichern können, wie lange sie in diesem Zeitraum Arbeitslosengeld bezogen haben.

    Mit der Mütterrente sollen Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, im Alter mehr Geld bekommen. Pro Kind soll ihnen ein zusätzlicher Entgeltpunkt angerechnet werden. Das entspricht einem Plus von 28 Euro pro Monat im Westen und 25 im Osten. Sie sollen damit jenen Müttern gleichgestellt werden, deren Kinder ab 1992 geboren wurden. Die DRV rechnet mit 8,7 Millionen weiblichen und 150000 männlichen Anspruchsberechtigten. Viele werden jedoch kaum etwas davon haben. Denn Einkünfte während der ersten beiden Lebensjahre des Kindes werden mit der Zusatzleistung verrechnet werden. Nur wer nach der Geburt mindestens zwei Jahre nicht erwerbstätig war, bekommt letztere in vollem Umfang. Vor allem in Ostdeutschland müssen also die meisten Frauen mit erheblichen Abzügen rechnen. Auch Frauen, die wenig verdient haben, könnten leer ausgehen, insbesondere wenn ihre erarbeiteten Alterseinkünfte unter Grundsicherungsniveau liegen. Denn auch auf die Witwenrente wird der zusätzliche Punkt für Kindererziehungszeiten nach Angaben von Rentenberatern angerechnet.

    Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente soll künftig eine theoretische Arbeitszeit bis zum vollendeten 62. statt wie bisher zum 60. Lebensjahr zugrunde gelegt werden. Erwerbsgeminderte werden dadurch so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet hätten. Das macht ein Plus von etwa 40 Euro monatlich aus.

    Die Linksfraktion im Bundestag appellierte an Ministerin Nahles, den Forderungen der CDU, Zeiten der Arbeitslosigkeit während der letzten Jahre vor dem Renteneintritt nicht anzuerkennen, nicht nachzugeben. Der Linke-Rentenexperte Matthias Birkwald erklärte am Dienstag, die »Panikmache« vor einer angeblichen Frühverrentungswelle sei »pure Ideologie«. Daß »Langzeiterwerbslose und Hartz-IV-Beziehende außen vor bleiben«, sei »der eigentliche sozialpolitische Skandal«, so Birkwald. Auch die DRV hatte moniert, die Diskriminierung von länger Erwerbslosen verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Linke, Sozialverbände und Gewerkschaften fordern, alle Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente ab 63 vollständig zu berücksichtigen.
    jw

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