Du bist verdächtig!
Scheinbar ist es ein ewiges Hin und Her mit der Vorratsdatenspeicherung in diesem Land: im Jahre 2008 per Gesetz von der CDU/CSU und SPD eingeführt, zwei Jahre später vom Verfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Dagegen klagte 2012 wiederum die EU-Kommission mit der Begründung, der EU-Binnenmarkt werde gefährdet und Ermittlungsbehörden behindert.
Die neue große Koalition vereinbarte in ihren Koalitionsverhandlungen, dass die Vorratsdatenspeicherung kommen müsse. Aber der jetzige Bundesjustizminister Maas (SPD) möchte noch kein Gesetz auf den Weg bringen, welches die Speicherung vorschreibt und regelt. Er will abwarten, was der Europäische Gerichtshof entscheidet. Die Koalitionäre schäumen vor Wut.
Warum dieser Druck und das Gekreische um Koalitionstreue? Wem nützen diese gespeicherten Daten?
Bisher durften die Telekommunikationsanbieter nur das abspeichern, was für die Monatsrechnung notwendig war: wann, mit wem und wie lange telefoniert wurde. Als Kunde konnte man verlangen, wenn man seine Rechnung beglichen hatte, dass diese Daten dann auch wieder gelöscht wurden.
Auch durfte zeitlich begrenzt erfasst werden, mit welcher dynamischen Internetadresse man als Surfer im Internet unterwegs war.
Das war schon allerhand, was über den Nutzer bekannt wurde und reichte nach Einschätzung von Experten durchaus, Straftaten aufzuklären, die unter Nutzung der Kommunikationsmedien verübt wurden.
Die beabsichtigte und auch schon praktizierte Vorratsdatenspeicherung bietet dem Staat jedoch ungeahnte Möglichkeiten, sich ein Bild von Jedem zu machen, der telefoniert oder im Internet unterwegs ist. Alles was es zu wissen gibt über die Nutzung von Medien, Kommunikation und Bewegung wird erfasst, gespeichert und kann gegen einen verwendet werden, auch wenn man völlig unschuldig ist.
Man kann feststellen, wer mit wem telefoniert hat, wie lange das Gespräch dauerte, wo sich die Gesprächspartner befanden, kann feststellen, welche Internetverbindungen hergestellt, mit wem Nachrichten ausgetauscht wurden und kann so das komplette Netzwerk persönlicher Beziehungen und Kontakte nachvollziehen. Somit ist Schluss mit selbstbestimmtem, privatem Leben. Beziehungen, Freunde, Netzwerke bleiben nicht länger intim und im Verborgenen.
Die Bedeutung für den Nutzer
Legt man die in der BRD geltenden Gesetze zu Grunde, verstößt die Speicherung sensibler Informationen über alle an der Telekommunikation Beteiligten gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
Vorratsdatenspeicherung diskriminiert die Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen. Vorratatsdatenspeicherung beeinträchtigt politische, unternehmerische und berufliche Aktivitäten, die Vertraulichkeit erfordern (z.B. in Journalismus, Kirche, Recht, Medizin) und schadet damit der sogenannten freiheitlich-demokratischen Ordnung in der BRD. Vorratsdatenspeicherung kann Kriminalität und Terrorismus nicht verhindern. Sie kann von Kriminellen leicht umgangen werden. Vorratsdatenspeicherung ist teuer und unverhältnismäßig. Für die Wirtschaft, speziell die Anbieter von Leistungen der Telekommunikation, bedeutet es zusätzliche hohe Kosten, die in Hard- und Software und in weiteres Personal investiert werden müssen. Ganz klar, dass die überwachten Menschen diese Kosten letztendlich selber zu tragen haben.
Welche Perversion: Der Verbraucher wird eingeschränkt und überwacht und wird dafür auch noch zur Kasse gebeten.
Die Speicherung der Daten stellt alle Nutzer unter Generalverdacht. Ohne besonderen oder vom Gesetz abgesegneten Anlass wird von den Verantwortlichen die Behauptung aufgestellt: „Du bist verdächtig!“
Wieder einmal wird an allgemeinen Grundrechten und Gesetzen des vernünftigen zwischenmenschlichen Zusammenlebens vorbei am Modell des gläsernen Menschen gebastelt, um die bestehenden menschenfeindlichen Verhältnisse abzusichern.
scharf-links.de
Scheinbar ist es ein ewiges Hin und Her mit der Vorratsdatenspeicherung in diesem Land: im Jahre 2008 per Gesetz von der CDU/CSU und SPD eingeführt, zwei Jahre später vom Verfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Dagegen klagte 2012 wiederum die EU-Kommission mit der Begründung, der EU-Binnenmarkt werde gefährdet und Ermittlungsbehörden behindert.
Die neue große Koalition vereinbarte in ihren Koalitionsverhandlungen, dass die Vorratsdatenspeicherung kommen müsse. Aber der jetzige Bundesjustizminister Maas (SPD) möchte noch kein Gesetz auf den Weg bringen, welches die Speicherung vorschreibt und regelt. Er will abwarten, was der Europäische Gerichtshof entscheidet. Die Koalitionäre schäumen vor Wut.
Warum dieser Druck und das Gekreische um Koalitionstreue? Wem nützen diese gespeicherten Daten?
Bisher durften die Telekommunikationsanbieter nur das abspeichern, was für die Monatsrechnung notwendig war: wann, mit wem und wie lange telefoniert wurde. Als Kunde konnte man verlangen, wenn man seine Rechnung beglichen hatte, dass diese Daten dann auch wieder gelöscht wurden.
Auch durfte zeitlich begrenzt erfasst werden, mit welcher dynamischen Internetadresse man als Surfer im Internet unterwegs war.
Das war schon allerhand, was über den Nutzer bekannt wurde und reichte nach Einschätzung von Experten durchaus, Straftaten aufzuklären, die unter Nutzung der Kommunikationsmedien verübt wurden.
Die beabsichtigte und auch schon praktizierte Vorratsdatenspeicherung bietet dem Staat jedoch ungeahnte Möglichkeiten, sich ein Bild von Jedem zu machen, der telefoniert oder im Internet unterwegs ist. Alles was es zu wissen gibt über die Nutzung von Medien, Kommunikation und Bewegung wird erfasst, gespeichert und kann gegen einen verwendet werden, auch wenn man völlig unschuldig ist.
Man kann feststellen, wer mit wem telefoniert hat, wie lange das Gespräch dauerte, wo sich die Gesprächspartner befanden, kann feststellen, welche Internetverbindungen hergestellt, mit wem Nachrichten ausgetauscht wurden und kann so das komplette Netzwerk persönlicher Beziehungen und Kontakte nachvollziehen. Somit ist Schluss mit selbstbestimmtem, privatem Leben. Beziehungen, Freunde, Netzwerke bleiben nicht länger intim und im Verborgenen.
Die Bedeutung für den Nutzer
Legt man die in der BRD geltenden Gesetze zu Grunde, verstößt die Speicherung sensibler Informationen über alle an der Telekommunikation Beteiligten gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
Vorratsdatenspeicherung diskriminiert die Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen. Vorratatsdatenspeicherung beeinträchtigt politische, unternehmerische und berufliche Aktivitäten, die Vertraulichkeit erfordern (z.B. in Journalismus, Kirche, Recht, Medizin) und schadet damit der sogenannten freiheitlich-demokratischen Ordnung in der BRD. Vorratsdatenspeicherung kann Kriminalität und Terrorismus nicht verhindern. Sie kann von Kriminellen leicht umgangen werden. Vorratsdatenspeicherung ist teuer und unverhältnismäßig. Für die Wirtschaft, speziell die Anbieter von Leistungen der Telekommunikation, bedeutet es zusätzliche hohe Kosten, die in Hard- und Software und in weiteres Personal investiert werden müssen. Ganz klar, dass die überwachten Menschen diese Kosten letztendlich selber zu tragen haben.
Welche Perversion: Der Verbraucher wird eingeschränkt und überwacht und wird dafür auch noch zur Kasse gebeten.
Die Speicherung der Daten stellt alle Nutzer unter Generalverdacht. Ohne besonderen oder vom Gesetz abgesegneten Anlass wird von den Verantwortlichen die Behauptung aufgestellt: „Du bist verdächtig!“
Wieder einmal wird an allgemeinen Grundrechten und Gesetzen des vernünftigen zwischenmenschlichen Zusammenlebens vorbei am Modell des gläsernen Menschen gebastelt, um die bestehenden menschenfeindlichen Verhältnisse abzusichern.
scharf-links.de