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    Aufklärung unerwünscht

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    Aufklärung unerwünscht Empty Aufklärung unerwünscht

    Beitrag  Admin Mi Jan 22, 2014 3:03 am

    Aufklärung unerwünscht
    Hintergrund. Beim Münchner NSU-Prozeß wird dieser Tage der Mord an der Heilbronner Polizistin Michèle Kiesewetter verhandelt. Er bleibt weiterhin ein Rätsel. Nichts spricht allerdings für die Version der Bundesanwaltschaft
    Von Wolf Wetzel

    Bisweilen werden auch im Fernsehen kritische Fragen gestellt: »So ist weiterhin ungeklärt, warum dieses Trio all die Jahre nicht entdeckt wurde. Bis hin zu dem ungeheuerlichen Verdacht, daß es vielleicht gar nicht gefaßt werden sollte. Und nach wie vor ist auch ungeklärt, ob der NSU tatsächlich nur aus drei Personen bestand.«

    Mit diesen Worten leitete die Moderatorin Marietta Slomka am 14. Januar 2014, zwei Tage, bevor in München erstmals der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn verhandelt wurde, einen TV-Beitrag im »Heute-Journal« ein. Man muß der Moderatorin dafür danken, daß sie diesen Verdacht angesichts einer Mordserie an neun Kleinunternehmern mit Migrationshintergrund in die Primetime brachte. Ein Verdacht, für den es mehr Indizien gibt als für die offizielle Version.

    In der Anklageschrift der Bundesanwälte werden die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos für diesen Mordanschlag verantwortlich gemacht: »Am 25. April 2007 töteten Böhnhardt und Mundlos die 22jährige Polizeimeisterin Michèle Kiesewetter und verletzten ihren Kollegen, den zur Tatzeit 24jährigen Polizeimeister Martin Arnold, schwer. Kurz vor 14.00 Uhr traten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von hinten an den neben dem Trafohäuschen auf der Theresienwiese in Heilbronn geparkten Streifenwagen heran, in dem Michèle Kiesewetter auf der Fahrerseite und Martin A. auf der Beifahrerseite bei geöffneten Fahrzeugtüren Pause machten. Ihrem zuvor gefaßten Tatplan entsprechend gaben sie unter bewußter Ausnutzung des Überraschungsmoments aus kürzester Entfernung jeweils von schräg hinten Kopfschüsse auf die ahnungslosen Beamten ab und nahmen ihnen ihre Dienstwaffen, drei Magazine, Handschellen, ein Reizstoffsprühgerät, eine Taschenlampe und ein Multifunktionswerkzeug ab. Michèle Kiesewetter starb an den Folgen des Kopfschusses aus der Pistole Radom, Modell VIS 35, Kaliber 9 mm Luger noch am Tatort, Polizeimeister A., den eine Kugel aus der Pistole TOZ, Modell TT 33, Kaliber 7,62 mm Tokarew, getroffen hatte, konnte durch intensivmedizinische Behandlung gerettet werden.«

    Der im NSU-Prozeß tätige Bundesanwalt Herbert Diemer will auch bis heute »keine Hinweise auf weitere Täter« haben. Laut Generalbundesanwaltschaft (GBA) galt dieser Mordanschlag zwei »Repräsentanten des Staates«. Es soll sich demnach um »Zufallsopfer« gehandelt haben. Ziel soll gewesen sein, sich in den Besitz der beiden Dienstwaffen zu bringen. Als Beweis für die Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder werden die 2011 im Campingwagen gefundenen Waffen angeführt. Außerdem habe man in der gemeinsamen Wohnung des Trios in der Zwickauer Frühlingsstraße eine mit dem Blut Kiesewetters beschmierte Jogginghose und die entwendeten Handschellen gefunden. Ein solcher Erkenntnisstand, der sich mittlerweile auch in der Anklageschrift in München wiederfindet, ist selbst für einen Kriminalkommissar im Roman »Trotzkis Narr« des Krimiautoren Ulrich Ritzel eine Beleidigung: »Wenn ein Killerkommando von Thüringen nach Süddeutschland fährt, um in einer Kleinstadt dort eine Polizistin umzubringen und ihr die Dienstwaffe abzunehmen – dann muß man schon von der Bundesanwaltschaft sein, um es für einen Zufall zu halten, daß diese Polizistin ausgerechnet aus der gleichen Thüringer Ecke stammt wie das Killerkommando selbst«. Nichts ist unwahrscheinlicher als diese Version.
    Ohne Plausibilität

    Fangen wir vom Ende her an: Für den letzten Banküberfall in Eisenach 2011 hatten sich die uns bekannten NSU-Mitglieder einen Campingwagen gemietet. Glaubt im Ernst jemand daran, daß man die Waffen und die Handschellen von Polizisten aus der Wohnung in Zwickau holt, um sie in den angemieteten Campingwagen zu legen? Glaubt jemand in Ernst daran, daß man dies tun würde, um im Zweifelsfall nicht nur wegen eines Banküberfalls, sondern ganz sicher auch wegen eines Mordanschlages angeklagt zu werden?

    Auch das angebliche Motiv wäre mehr als dumm und haarsträubend: Die uns bekannten NSU-Mitglieder waren im Besitz von zahlreichen Kurz- und Langwaffen. Wenn man der offiziellen Version Glauben schenken darf, kamen auf die beiden Mitglieder jeweils mehr als fünf Waffen. Wenn es dem NSU an irgendetwas nicht gefehlt hat, dann waren das sicherlich Waffen, in deren Besitz sie kamen, ohne Polizeibeamte umzubringen. Und wenn man dieser Darstellung dennoch eine Sekunde glauben will: Müssen Neonazis Hunderte von Kilometer fahren, um Polizeibeamte in Heilbronn zu entwaffnen? Gibt es keine Polizisten in Thüringen? Selbst offiziell wird angegeben, daß der NSU sehr professionell und überlegt handelte. Man hat in allen Fällen das Opfer sehr gründlich ausgespäht, Ort, Umstände, den richtigen Zeitpunkt und einen möglichen Fluchtweg genauestens erkundet. Nichts, aber auch gar nichts spricht dafür, daß NSU-Mitglieder aus Zwickau anreisen, um Polizeibeamte umzubringen, die zufällig auf den Theresienwiese eine Pause machen – an einem Ort, der bestens einsehbar ist, an dem es viele Zeugen geben könnte und vor allem viele Variable, die man nicht vorher einkalkulieren kann.

    Was tatsächlich dort passiert ist, weiß man bis heute nicht. Sicher ist jedoch, daß die offizielle Version keinerlei Plausibilität besitzt. Ein anderer Ablauf hingegen schon: Die beiden Polizisten hatten am 25.4.2007 nicht zufällig Pause gemacht, sondern waren zu einem Treffen verabredet. Die Täter bzw. Beteiligten hatten zuvor Kontakt mit den Polizeibeamten. Dies zu verifizieren, wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen. Genau das aber wurde vorsätzlich unterlassen. Das Handy von Michèle Kiesewetter wurde nicht sichergestellt, die Verbindungsdaten (der letzten Anrufer, der letzten Telefonate) nicht dokumentiert und ausgewertet. Ebenso unterblieb die Auswertung ihres E-Mail-Verkehrs.

    Der Tatort aber steht fest und konnte den Umständen entsprechend abgesichert werden. Zeugen sprechen von mindestens sechs Personen, die sich in Tatortnähe aufgehalten haben: »Eine Frau berichtete der Polizei von einem Mann mit blutbeschmiertem Arm, der über die Kreuzung lief, ein weiterer Zeuge gab an, drei Verdächtige unterhalb der Theresienwiese gesehen zu haben, zwei Männer und eine Frau mit weißem Kopftuch. Er habe deutlich gesehen, daß einer der Männer Blut an den Händen hatte und sich die Hände im Neckar wusch. Ein anderer Mann hat ein Auto warten sehen, auf das eine Person zurannte und hineinhechtete, ebenfalls mit blutbeschmiertem Arm. Das Landeskriminalamt stellte 2009 die Hypothese auf, an der Tat seien womöglich bis zu sechs Personen beteiligt gewesen. Es wurden auch zahlreiche Phantombilder erstellt, doch nie wurde mit einem von ihnen gefahndet. Die Ermittler hielten die Angaben für unglaubwürdig.« So hieß es am 4.1.2014 auf welt.de.

    Wenn dort ein Mord geplant war, dann verlangte das ein aufwendiges Vorgehen. Man mußte den Weg dorthin sichern, man mußte dafür sorgen, daß das Treffen unbeobachtet ist. Und vor allem dafür, daß man schnell vom Tatort wegkommt. Das mußte hochprofessionell geschehen – wenn man nicht von vornherein von »Pannen« bei den Ermittlern ausgehen konnte, die eine sofortige Fahndung nach den Tätern unmöglich machen würden. Tatsächlich gibt es Zeugen, die sowohl ein Fahrzeug gesehen haben, als auch einen Mann, der mit blutverschmierten Händen in das Auto stieg. Auch der Fahrer dieses Fluchtfahrzeuges ist beschrieben worden: Er habe mehrmals dawei, dawei gerufen, was auf Russisch bedeutet: schnell, schnell …

    Ebenfalls belegt ist, daß sich am und rund um den Tatort auch V-Leute und V-Mann-Führer aufhielten. Das spricht dafür, daß man von diesem Treffen der beiden Beamten mit Unbekannten sehr wohl wußte. Möglicherweise wurde es auch von Staatsschutzseite abgesichert. Was dabei geplant war, was möglicherweise schief lief, wissen die Ermittlungsbehörden am besten. Wären deutsche Behörden und V-Leute nicht in dieses tödliche Ereignis involviert, könnte man von einem ganz sicher ausgehen: Man hätte jede, auch die kleinste Chance genutzt, um die Täter zu finden. Genau dies ist nicht passiert. Man hatte kein Interesse daran, die Mörder zu finden.

    Da sich mehrere V-Männer und V-Mann-Führer in Tatortnähe aufgehalten haben, hätte das Fluchtauto auffallen müssen und dann hätte sofort eine Fahndung eingeleitet werden können. Die Chancen der Täter, unerkannt zu entkommen, wäre dann mehr als gering gewesen. Die Behauptung, man habe damals keine Spur zu möglichen Tätern gehabt, kann also nur vorsätzlich falsch sein. Wenn das Gericht in München auch nur entfernt ein Interesse daran hat, die offizielle Version zu überprüfen, dann wäre die Vorladung der V-Leute und V-Mann-Führer und die Beiziehung der Akten eine Selbstverständlichkeit, um herauszubekommen, was sie an diesem Tag an diesem Ort machten, welchen Auftrag sie hatten und was sie (nicht) gesehen haben.

    Ungenutzte Phantombilder

    Zu den wichtigsten Fahndungsmitteln zählen neben Zeugenaussagen auch Phantombilder, die mit Hilfe der Zeugen angefertigt wurden. Von diesen gibt es zahlreiche – auch solche, die nach Angaben des schwer verletzten Polizisten Martin A. entstanden. Ein Glücksfall für die Aufklärung jedes anderen Verbrechens; hier aber gab die Staatsanwaltschaft die verstörende Anweisung, mit diesen Phantombildern nicht zu fahnden. Für diese absichtliche Verhinderung der Aufklärung gibt es eine vernünftige Erklärung: Die Fahndung mit Hilfe dieser Bilder könnte zu Tätern führen, die bis heute gedeckt werden sollen. Auf den Phantombildern sind 14 Personen zu erkennen – kein einziges ähnelt auch nur im Ansatz Uwe Böhnhardt bzw. Uwe Mundlos. Warum fahnden die Behörden nicht heute unter Zuhilfenahme dieser Phantombilder? Warum ließen Freunde von Martin A. durchblicken, daß ihr Kollege Angst vor noch lebenden Tätern habe?

    Martin A. hat allen Grund, diese Angst zu äußern. Denn die Phantombilder verweisen auf einige Neonazis, die der Polizei und dem Verfassungsschutz sehr wohl bekannt sind. Aber auch eine weitere Annahme ist alles andere als gewagt: Handelte es sich lediglich um Neonazis, würde man sie im Fall eines Polizistenmordes, selbst bei gegebener Sympathie für deren Ideologien, opfern. Anders verhält es sich jedoch, wenn ihre Festnahme sowie ihre Anklage dazu führten, daß sie sich als V-Leute outeten. Dann wäre es mit dem Korpsgeist, der auch in Baden-Württemberg sehr gepflegt wird, vorbei. Es stünde dann die Frage im Raum, warum dieser Mordanschlag nicht verhindert worden ist.

    Nun besteht ja die Hoffnung, daß im NSU-Prozeß in München die Angelegenheit anders aufgeklärt wird als in Baden-Württemberg. Zumindest die Nebenklage hat die Chance, die dort präsentierten Ermittlungsergebnisse nicht wortlos hinzunehmen. Martin A. hat sich am 16.1.2014 bei seiner Zeugenvernehmung wieder an das gehalten, was auch in Baden-Württemberg bestens eingeübt ist. Und auch in Zukunft wird er sich unter Anleitung und Aufsicht an nichts mehr erinnern können – was ihm bei seiner weiteren Laufbahn nicht schaden sollte. Vielleicht ergreifen in München einige Nebenkläger die Chance, die Frage nach noch lebenden Tätern bzw. Beteiligten zu stellen. Ob die Ähnlichkeit der Phantombilder mit einigen Neonazis aus Baden-Württemberg ausreicht, ihre Beteiligung zu beweisen bzw. auszuschließen, könnte man z.B. im Zuge des Münchner Prozesses klären. Und es sollte ebenfalls keine Herkulesarbeit sein, den Kreis von Neonazis einzugrenzen, die russisch sprechen. Davon kennen die Staatsschutzbehörden in Baden-Württemberg einige.
    Organisierte Ahnungslosigkeit

    Im August 2003 traf sich der Referatsleiter für Rechtsextremismus vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg, Günther Stengel, mit einem Informanten. Der gab an, daß eine neonazistische Terrorgruppe namens »NSU« existiere. Auch einige ihm bekannte Mitglieder nannte er beim Namen: u.a. Uwe Mundlos, Alexander Neidlein, Daniel Peschek, André Kapke sowie Thomas Richter. Stengel verfaßte am Ende dieses Gespräches einen umfangreichen Bericht. Als dieser auf dem Tisch des Präsidenten des LfV Baden-Württemberg landete, wurde Stengel einbestellt und angewiesen, diesen Bericht zu vernichten. Übrigbleiben sollte nur ein Vermerk über ein ergebnisloses Treffen mit dem Informanten. Eine rechtswidrige Anweisung, Beweismittel zu manipulieren.

    Von diesem Hinweis aus dem Jahr 2003 erfuhr die Öffentlichkeit erst, als der damalige Referatsleiter Stengel im Untersuchungsausschuß am 13.12.2012 befragt wurde. Zum Ärger aller Vorgesetzten erinnerte er sich an diesen Vorgang. Nachdem nicht mehr aus der Welt zu schaffen war, daß deutsche Behörden seit 2003 von der Existenz des »NSU« wußten, also auch von der starken Einbindung neonazistischer Kader in Baden-Württemberg, wurde die Maschinerie der Verschleierung abermals in Gang gesetzt: Man behauptete, der Informant sei unglaubwürdig, die Hinweise seien nicht tragfähig gewesen und das Erinnerungsvermögen des ehemaligen Referatsleiters Stengel sei belastet. Die Wochenschrift Kontext schrieb am 22.05.2013 unter dem Titel »Doppelspiel der Schlapphüte« folgendes: »Er wurde observiert. Und zwar so, daß er es bemerken sollte. Er kennt das, er hat selber für das LfV jahrelang Observationen durchgeführt und geleitet. Sein Telefon wurde abgehört, so, daß er es merken sollte. An seinem Auto klemmten an der Windschutzscheibe unter den Wischern Zettel mit Sätzen wie ›Reden ist Silber, Schweigen ist Gold‹. Er geht davon aus, das waren seine Exkollegen … Stengel bekam Beförderungsstopp und wurde ernstlich krank. Er schied aus dem Dienst aus, 55 Jahre alt.«

    Unbestreitbar ist eines: Die neonazistische Terrorgruppe namens »NSU« war keine Erfindung des Informanten, sondern eine Tatsache. Und die von ihm genannten Mitglieder spielen nachweislich eine nicht unbedeutende Rolle im NSU-Netzwerk. Mehr noch: Bereits 2003 war bekannt, daß der NSU aus mehr als drei Personen bestand. Zu ihnen gehörten nicht nur Kader aus der Neonaziszene, sondern auch ein V-Mann: Thomas Richter. All diese Hinweise waren also weder vage noch wenig belastbar, sondern sehr belastend: für den Geheimdienst.

    Thomas Richter war einflußreicher Neonaziaktivist aus Sachsen-Anhalt. Unter dem Decknamen »Corelli« lieferte er von 1997 bis 2007 dem Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen, unter anderem aus einem deutschen Ableger des rassistischen Ku-Klux-Klans. Das war in der taz vom 9.10.2012 nachzulesen. Thomas Richter (in Neonaziskreisen auch »HJ Thommy« gerufen), war auch Herausgeber des Nationalen Beobachters und Betreiber von mehreren neonazistischen Internetseiten. Nach dem Abtauchen der späteren NSU-Mitglieder 1998 kamen diese für mehrere Wochen bei ihm unter. »Thomas R. engagierte sich (...) bei dem rechten Fanzine ›Der Weiße Wolf‹, in dessen Ausgabe Nummer 18 im Jahr 2002 ein interessantes Vorwort erschienen ist. Fettgedruckt, ohne nähere Erläuterung, heißt es da: ›Vielen Dank an den NSU‹. Es ist die erste bekannte Erwähnung des NSU in der Öffentlichkeit, neun Jahre bevor die einzigartige Mordserie aufgedeckt wird«, war bei Spiegel online mit Datum vom 18.9.2012 nachzulesen. Thomas Richter findet sich auch auf der Adreß- und Telefonliste der späteren NSU-Mitglieder, die in der Garage in Jena 1998 gefunden wurde.

    Selbstverständlich haben Bundesanwaltschaft und Ermittlungsbehörden noch weitere Hinweise auf mögliche Täter und Beteiligte am Mordanschlag in Heilbronn 2007. Im Juni 2011 machte der bei Heilbronn wohnhafte Lehrling einer Baufirma Florian Heilig umfangreiche Aussagen zur Neonaziszene in der Stadt und zu deren Verbindungen. Er gab den Ermittlern einen Hinweis auf eine weitere neonazistische Terrorgruppe, die in Baden-Württemberg aktiv ist. Ihr Name: »Neoschutzstaffel« (NSS): »Diese NSS sei von H. als ›zweite radikalste Gruppe‹ neben dem NSU bezeichnet worden. Den Aussagen des Zeugen zufolge hätten sich auch Aktivisten beider Gruppierungen einmal in Öhringen, etwa 25 Kilometer östlich von Heilbronn gelegen, getroffen«, so die in Ulm erscheinende Südwest Presse am 15.10.2013. Dabei nannte er auch zahlreiche Namen, darunter die derer, die in Verbindung zum Mordanschlag in Heilbronn 2007 stehen. In dieser Zeit löste er sich von der Neonaziszene und wurde aufgrund seiner Aussagen in das vom LKA Stuttgart betriebene Aussteigerprogramm Big Rex aufgenommen. Am 16.9.2013 sollte er seine Aussagen bestätigen und präzisieren. Dazu war er bereit, wohl wissend, daß er sich damit in Lebensgefahr begab. Doch Florian Heilig fand den Tod. Nach Angaben der Ermittler brachte er sich aus Liebeskummer um. Rechtzeitig, bevor er aussagen konnte. Er soll sich am 16.9.2013 um 9 Uhr morgens in seinem Auto selbst verbrannt haben. Acht Stunden später wäre der vereinbarte Termin gewesen.

    Wenn man davon ausgehen darf, daß der vollständige Aktenbestand noch vorhanden ist, dann wäre es ein Leichtes, durch entsprechende Beweisanträge im Prozeß in München zu überprüfen, ob die Angaben von Florian Heilig oder die Aussagen der Bundesanwaltschaft gänzlich unglaubwürdig sind – was auch die Frage beantworten könnte, ob Florian Heilig »aus Liebeskummer« starb oder wegen anderer Gründe. Wenn also der Bundesanwalt Herbert Diemer mit professioneller Ahnungslosigkeit erklärt, »keinerlei Hinweise auf weitere Täter« zu haben, dann liegt das nicht an mangelnden Anhaltspunkten, sondern an der Gefahr, die von diesen ausgeht, wenn man ihnen nachginge.
    Vom etwaigen Nutzen der NSA

    Seitdem uns weisgemacht werden soll, daß die Totalerfassung von Bewegungsprofilen, von elektronischen Spuren und Telekommunikationsdaten kein Merkmal einer Diktatur ist, sondern Kennzeichen einer wehrhaften Demokratie, können wir ohne Gewissensnot auf die Freundschaft mit amerikanischen Diensten setzen. Seitdem die NSA (National Security Agency) auch kein Hehl mehr aus ihrer Arbeitsweise macht, wissen wir, daß man in den Besitz des Heuhaufens gelangen muß, um die dort die Nadel zu finden. Weniger bildhaft heißt das: Die verdachts- und anhaltslose Erfassung aller ist notwendig, um jene zu finden, die man des Terrorismus verdächtigt. Nachdem bekannt wurde, daß dieses totalitäre Prinzip nicht nur für das Hoheitsgebiet der USA gilt, sondern grenzenlos ist, wissen wir, daß die NSA auch alle Daten auf dem Boden der BRD erfaßt. Und da wir glauben sollen, daß diese Diktatur einem guten Zweck dient, nämlich der Bekämpfung des Terrorismus, können wir guter Hoffnung sein, daß die NSA auch im Fall Heilbronn 2007 aktiv war.

    Zwar müssen wir betrübt feststellen, daß diese Totalerfassung auch den Mordanschlag in Heilbronn 2007 nicht verhindern konnte. Aber es besteht doch die Hoffnung, daß die NSA über das verfügt, was den deutschen Behörden so komplett entgangen sein soll: die Handydaten aller Beteiligten und Opfer des Mordanschlags in Heilbronn, eine Auswertung der Funkzelle, die die Theresienwiese abdeckt, die Handydaten aller V-Männer, die an diesem Tag in diesem Bereich eingeloggt waren, außerdem die Benutzerdaten der US-Beamten, die sich möglicherweise ebenfalls in der Nähe des Tatorts aufhielten. Zwar bestreiten amerikanische und deutsche Geheimdienste, daß das vom Stern veröffentlichte Einsatzprotokoll der Defense Intelligence Agency (DIA) echt ist. Aber diesem Dementi darf man zumindest so viel Glauben schenken wie der Annahme, daß zur Tatzeit auch US-Geheimdienste zufällig oder gut informiert vor Ort waren. Gehen wir in voller Überzeugung davon aus, daß die NSA neonazistische Mordanschläge auch unter Terrorismusbekämpfung verbucht, dann wäre die Aushändigung dieses Datenmaterials sicherlich kein Problem. Es ist nicht verwunderlich, daß es Neonazismus und Rassismus in diesem Land gibt. Gänzlich unerträglich ist es aber, daß es ein Gericht, eine Bundesanwaltschaft und zahllose Sonderkommissionen gibt, die wider besseres Wissen Verbrechen decken.

    Wolf Wetzel ist Autor des Buchs: »Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?«, Unrast Verlag, Münster 2013, 180 Seiten, 2. Auflage.



    Weitere aktuelle Recherchen finden sich unter: www.wolfwetzel.wordpress.com
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