Union: Mindestlohn mit Ausnahmen
Bundestagsgutachten sieht CDU-CSU-Pläne im Widerspruch zum Grundgesetz
Die von der Union geforderten Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn für einige Angestelltengruppen in Höhe von 8,50 Euro, der ab dem Jahr 2015 gelten soll, stoßen bei Verfassungsjuristen auf massive Bedenken. Eine solche Unterscheidung könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verletzen – zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, wie zunächst die Süddeutsche Zeitung in ihrer Montagsausgabe berichtete.
Aus den Reihen der Union waren Forderungen laut geworden, Studenten, Rentner, Zeitungsträger, Taxifahrer, Hilfs- und Saisonarbeiter vom geplanten Mindestlohn auszunehmen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist dazu nichts Konkretes festgelegt.
Die Verfasser des zwölfseitigen Gutachtens, das die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer angefordert hatte, verweisen auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Bei Saisonarbeitern, Rentnern und Studenten handele es sich um Arbeitnehmer, bei denen die Ausübung einer Tätigkeit gegen Entgelt im Vordergrund stehe, heißt es in dem Gutachten. Deshalb dürfe ihnen der Schutz einer Mindestlohnregelung nicht vorenthalten werden. Rechtlich unproblematisch sind laut Gutachten Ausnahmen bei ehrenamtlich Tätigen, Auszubildenden oder Praktikanten in der Ausbildung. Andere Ausnahmen hat Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bislang abgelehnt.
CSU-Chef Horst Seehofer sieht hingegen in Ausnahmen vom Mindestlohn kein Problem. »Das wäre ja abenteuerlich, zu glauben, ein Gesetzgeber könnte von einem Grundsatz keine Ausnahmen beschließen«, sagte Seehofer am Montag vor einer CSU-Vorstandssitzung in München. Die Hoheit in der Gesetzgebung habe der Deutsche Bundestag mit Beteiligung des Bundesrates, sagte Seehofer.
»Verfassungsrechtlich dünnes Eis«, nannte Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Linke-Bundestagsfraktion, die Pläne der Union, den Mindestlohn mit Ausnahmen zu versehen. »Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn wird seine Wirkung nur dann entfalten können, wenn Frau Nahles das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ernst nimmt. Sie darf dem Drängen von CSU und Wirtschaftsverbänden nicht nachgeben. Andernfalls sind Klagen gegen den Mindestlohn durch die Arbeitsgerichte programmiert«, so Ernst am Montag in einer Presseerklärung. (dpa/AFP/Reuters/jW)
jw
Bundestagsgutachten sieht CDU-CSU-Pläne im Widerspruch zum Grundgesetz
Die von der Union geforderten Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn für einige Angestelltengruppen in Höhe von 8,50 Euro, der ab dem Jahr 2015 gelten soll, stoßen bei Verfassungsjuristen auf massive Bedenken. Eine solche Unterscheidung könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verletzen – zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, wie zunächst die Süddeutsche Zeitung in ihrer Montagsausgabe berichtete.
Aus den Reihen der Union waren Forderungen laut geworden, Studenten, Rentner, Zeitungsträger, Taxifahrer, Hilfs- und Saisonarbeiter vom geplanten Mindestlohn auszunehmen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist dazu nichts Konkretes festgelegt.
Die Verfasser des zwölfseitigen Gutachtens, das die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer angefordert hatte, verweisen auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Bei Saisonarbeitern, Rentnern und Studenten handele es sich um Arbeitnehmer, bei denen die Ausübung einer Tätigkeit gegen Entgelt im Vordergrund stehe, heißt es in dem Gutachten. Deshalb dürfe ihnen der Schutz einer Mindestlohnregelung nicht vorenthalten werden. Rechtlich unproblematisch sind laut Gutachten Ausnahmen bei ehrenamtlich Tätigen, Auszubildenden oder Praktikanten in der Ausbildung. Andere Ausnahmen hat Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bislang abgelehnt.
CSU-Chef Horst Seehofer sieht hingegen in Ausnahmen vom Mindestlohn kein Problem. »Das wäre ja abenteuerlich, zu glauben, ein Gesetzgeber könnte von einem Grundsatz keine Ausnahmen beschließen«, sagte Seehofer am Montag vor einer CSU-Vorstandssitzung in München. Die Hoheit in der Gesetzgebung habe der Deutsche Bundestag mit Beteiligung des Bundesrates, sagte Seehofer.
»Verfassungsrechtlich dünnes Eis«, nannte Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Linke-Bundestagsfraktion, die Pläne der Union, den Mindestlohn mit Ausnahmen zu versehen. »Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn wird seine Wirkung nur dann entfalten können, wenn Frau Nahles das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ernst nimmt. Sie darf dem Drängen von CSU und Wirtschaftsverbänden nicht nachgeben. Andernfalls sind Klagen gegen den Mindestlohn durch die Arbeitsgerichte programmiert«, so Ernst am Montag in einer Presseerklärung. (dpa/AFP/Reuters/jW)
jw