Juristisches Nachspiel für NPD-Hetze
Landgericht Berlin verhandelt über Schmähbriefe an Bundestagskandidaten mit Migrationshintergrund
Von Markus Bernhardt
Das Berliner Landgericht verhandelt heute über einen Widerspruch des selbsternannten »Heimführungsbeauftragten« der neofaschistischen NPD, Jan Sturm, gegen eine einstweilige Verfügung: Die 27. Zivilkammer des Landgerichts hatte dem Neonazi am 8. Oktober 2013 untersagt, Azize Tank, die bei der letzten Bundestagswahl erfolgreich für die Linkspartei kandidiert hatte, zur »Ausreise« und zum »Heimflug« aufzufordern. Außerdem sei dem NPD-Funktionär zukünftig verboten, »wörtlich oder sinngemäß« mit Blick auf die Linken-Politikerin zu verbreiten, ihre »politische Einflußnahme auf die ethnische Gruppe der Deutschen« könne aus »menschenrechtlichen Erwägungen vielleicht sogar strafbar« sein, »weil es verboten ist, den physischen oder psychischen Zustand einer ethnischen Gruppe zu manipulieren«. Sollte Sturm diese Äußerungen wiederholen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaftstrafe von bis zu sechs Monaten. Gegen den Beschluß hatte Sturm Widerspruch eingelegt und ausgeführt, daß der besagte Brief keine Aufforderung zur Ausreise enthalte, sondern nur ein »Befürworten der Ausreise«. Zudem sei der Inhalt, der dem NPD-Programm entspreche, durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit im Wahlkampf gedeckt.
Auf dem Briefumschlag war neben dem Adreßfeld ein Wahlplakat der NPD mit der Aufschrift »Guten Heimflug« abgedruckt, das die rassistische Karikatur dreier Personen auf einem »fliegenden Teppich« zeigt. Nicht nur Azize Tank hatte die unerwünschte Post erhalten. Die NPD hatte im Wahlkampf gezielt versucht, Berliner Politiker mit Migrationshintergrund durch Schmähbriefe einzuschüchtern. Neben Tank waren auch das Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Hakan Tas und der Linken-Bundestagskandidat Lampros Savvidis zur Ausreise aufgefordert worden. In Folge der Kampagne waren die Tür der Privatwohnung von Hakan Tas mit einer SS-Rune und der Parole »Ausländer raus!« beschmiert und der Abgeordnete mit dem Tod bedroht worden (jW berichtete).
Sie empfinde es als Bedrohung, wenn sie »von einem sogenannten Heimführungsbeauftragten zur ›freiwilligen Ausreise‹ aufgefordert werde«, um nicht »transportiert« zu werden, konstatierte Azize Tank. Sie hoffe daher, daß »das Landgericht bei seiner positiven Entscheidung bleibt«, so die Bundestagsabgeordnete weiter.
»Im Zentrum der mündlichen Verhandlung wird die Frage stehen, ob die streitigen rassistischen Diskriminierungen des NPD-»Heimführungsbeauftragten« durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein können«, so Tanks Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz am Montag gegenüber junge Welt. Mit einem Urteil wird am heutigen Tag gerechnet.
Prozeß: Dienstag, 21.1.2014, 10.30 Uhr. Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17–21 Saal 143
jw
Landgericht Berlin verhandelt über Schmähbriefe an Bundestagskandidaten mit Migrationshintergrund
Von Markus Bernhardt
Das Berliner Landgericht verhandelt heute über einen Widerspruch des selbsternannten »Heimführungsbeauftragten« der neofaschistischen NPD, Jan Sturm, gegen eine einstweilige Verfügung: Die 27. Zivilkammer des Landgerichts hatte dem Neonazi am 8. Oktober 2013 untersagt, Azize Tank, die bei der letzten Bundestagswahl erfolgreich für die Linkspartei kandidiert hatte, zur »Ausreise« und zum »Heimflug« aufzufordern. Außerdem sei dem NPD-Funktionär zukünftig verboten, »wörtlich oder sinngemäß« mit Blick auf die Linken-Politikerin zu verbreiten, ihre »politische Einflußnahme auf die ethnische Gruppe der Deutschen« könne aus »menschenrechtlichen Erwägungen vielleicht sogar strafbar« sein, »weil es verboten ist, den physischen oder psychischen Zustand einer ethnischen Gruppe zu manipulieren«. Sollte Sturm diese Äußerungen wiederholen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaftstrafe von bis zu sechs Monaten. Gegen den Beschluß hatte Sturm Widerspruch eingelegt und ausgeführt, daß der besagte Brief keine Aufforderung zur Ausreise enthalte, sondern nur ein »Befürworten der Ausreise«. Zudem sei der Inhalt, der dem NPD-Programm entspreche, durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit im Wahlkampf gedeckt.
Auf dem Briefumschlag war neben dem Adreßfeld ein Wahlplakat der NPD mit der Aufschrift »Guten Heimflug« abgedruckt, das die rassistische Karikatur dreier Personen auf einem »fliegenden Teppich« zeigt. Nicht nur Azize Tank hatte die unerwünschte Post erhalten. Die NPD hatte im Wahlkampf gezielt versucht, Berliner Politiker mit Migrationshintergrund durch Schmähbriefe einzuschüchtern. Neben Tank waren auch das Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Hakan Tas und der Linken-Bundestagskandidat Lampros Savvidis zur Ausreise aufgefordert worden. In Folge der Kampagne waren die Tür der Privatwohnung von Hakan Tas mit einer SS-Rune und der Parole »Ausländer raus!« beschmiert und der Abgeordnete mit dem Tod bedroht worden (jW berichtete).
Sie empfinde es als Bedrohung, wenn sie »von einem sogenannten Heimführungsbeauftragten zur ›freiwilligen Ausreise‹ aufgefordert werde«, um nicht »transportiert« zu werden, konstatierte Azize Tank. Sie hoffe daher, daß »das Landgericht bei seiner positiven Entscheidung bleibt«, so die Bundestagsabgeordnete weiter.
»Im Zentrum der mündlichen Verhandlung wird die Frage stehen, ob die streitigen rassistischen Diskriminierungen des NPD-»Heimführungsbeauftragten« durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein können«, so Tanks Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz am Montag gegenüber junge Welt. Mit einem Urteil wird am heutigen Tag gerechnet.
Prozeß: Dienstag, 21.1.2014, 10.30 Uhr. Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17–21 Saal 143
jw