Pseudolinguistiker des Tages: Sächsische Justiz
Bei der sächsischen Justiz fallen in Sachen Rechtsstaatlichkeit die letzten verbliebenen Schamgrenzen. So wird Margitta Hollick, Stadträtin der Leipziger Linksfraktion, am Dienstag wegen »Beleidigung« vor dem dortigen Amtsgericht der Prozeß gemacht. Sie soll den damaligen NPD-Stadtrat Rudi Gerhardt im Juni 2012 einen »Nazi« genannt haben.
Im Freistaat ticken die Uhren anders als im Rest der Republik; das ist bekannt. Doch selbst für die mehrheitlich reaktionäre Gesinnungsgemeinschaft der sächsischen Justizbehören stellt ein mögliches Verbot, Neonazis als solche zu bezeichnen, eine neue Qualität dar. Die neonazistische NPD bezieht sich regelmäßig positiv auf den deutschen Faschismus.
Mit der Kriminalisierung der engagierten Antifaschistin, deren Vater von den Faschisten interniert worden war, setzt die sächsische Justiz ihren bereits mit der Annexion der DDR begonnenen Feldzug gegen die politische Linke fort. Neonazigegner, die sich wie Jugendpfarrer Lothar König an den antifaschistischen Blockadeaktionen in Dresden beteiligt haben, werden genauso wie Margitta Hollick mit absurdesten Rechtfertigungen vor den Kadi gezerrt. Dagegen haben Neonazis in Sachsen oftmals einen Freibrief. Dies verwundert nicht. Ist doch allgemein bekannt, wie pfleglich die sächsische Justiz nicht nur mit Faschisten, sondern – Stichwort »Sachsensumpf«-Skandal – offensichtlich auch mit Kriminellen in den eigenen Reihen umgeht.
Fest steht: Im Freistaat hilft kein Nachhilfekurs in Linguistik. Vielmehr muß in den dortigen Behörden mit dem eisernen Besen ausgekehrt werden. Sonst steht zu befürchten, daß der Rechtsstaat dort auch zukünftig ausgerechnet von denen, die ihn eigentlich schützen sollten, außer Kraft gesetzt wird.
(bern)
Bei der sächsischen Justiz fallen in Sachen Rechtsstaatlichkeit die letzten verbliebenen Schamgrenzen. So wird Margitta Hollick, Stadträtin der Leipziger Linksfraktion, am Dienstag wegen »Beleidigung« vor dem dortigen Amtsgericht der Prozeß gemacht. Sie soll den damaligen NPD-Stadtrat Rudi Gerhardt im Juni 2012 einen »Nazi« genannt haben.
Im Freistaat ticken die Uhren anders als im Rest der Republik; das ist bekannt. Doch selbst für die mehrheitlich reaktionäre Gesinnungsgemeinschaft der sächsischen Justizbehören stellt ein mögliches Verbot, Neonazis als solche zu bezeichnen, eine neue Qualität dar. Die neonazistische NPD bezieht sich regelmäßig positiv auf den deutschen Faschismus.
Mit der Kriminalisierung der engagierten Antifaschistin, deren Vater von den Faschisten interniert worden war, setzt die sächsische Justiz ihren bereits mit der Annexion der DDR begonnenen Feldzug gegen die politische Linke fort. Neonazigegner, die sich wie Jugendpfarrer Lothar König an den antifaschistischen Blockadeaktionen in Dresden beteiligt haben, werden genauso wie Margitta Hollick mit absurdesten Rechtfertigungen vor den Kadi gezerrt. Dagegen haben Neonazis in Sachsen oftmals einen Freibrief. Dies verwundert nicht. Ist doch allgemein bekannt, wie pfleglich die sächsische Justiz nicht nur mit Faschisten, sondern – Stichwort »Sachsensumpf«-Skandal – offensichtlich auch mit Kriminellen in den eigenen Reihen umgeht.
Fest steht: Im Freistaat hilft kein Nachhilfekurs in Linguistik. Vielmehr muß in den dortigen Behörden mit dem eisernen Besen ausgekehrt werden. Sonst steht zu befürchten, daß der Rechtsstaat dort auch zukünftig ausgerechnet von denen, die ihn eigentlich schützen sollten, außer Kraft gesetzt wird.
(bern)