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GEGEN KRIEG , RASSISMUS , UNTERDRÜCKUNG & AUSBEUTUNG // FÜR FRIEDEN & GERECHTIGKEIT !

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Zitat 2

Mahatma GandhiIch glaube an die Gewaltlosigkeit als einziges Heilmittel.

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    »So schnell wie möglich aus der Kirche austreten« Empty »So schnell wie möglich aus der Kirche austreten«

    Beitrag  Admin Mi März 12, 2014 2:27 am

    »So schnell wie möglich aus der Kirche austreten«
    Damit der Klerus noch schneller ans Geld kommt: Banken übernehmen das Inkasso für die Kirchensteuer. Gespräch mit Rainer Ponitka
    Interview: Gitta Düperthal


    Rainer Ponitka ist Sprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)

    Ihre Kirchensteuer wird noch einfacher«, heißt es in Infoblättern von Banken. Hingewiesen wird dabei auf deren gesetzliche Verpflichtung, ab Januar 2015 den Kirchensteueranteil der Abgeltungssteuer – zum Beispiel auf Zinsen – einzubehalten und automatisch an die Kirchen weiterzuleiten. Was ist davon zu halten?

    Einfacher wird es auf jeden Fall für die Kirchen, an Geld zu kommen. Der deutsche Staat hat es sich ja zur Aufgabe gemacht, sie zu finanzieren. Ab 2015 werden also nun Banken, Versicherungen, Aktiengesellschaften und Genossenschaften einmal jährlich die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen. Das ist nicht wirklich prickelnd, weil all das diese Finanzinstitute gar nichts angeht. Bisher ist die religiöse Gesinnung den Arbeitgebern über die Lohnabrechnung für jeden Mitarbeiter bekannt geworden; jetzt werden zusätzlich Bankangestellte darüber informiert, welcher Kirche der Bürger angehört oder nicht.

    Die erste Regelabfrage dazu erheben die Banken am 31. August 2014. Mit diesen Daten arbeiten sie dann im Hinblick auf 2015. Empfehlenswert wäre aus unserer Sicht, bis zu diesem Stichtag aus der Kirche auszutreten, wenn man mit all dem nichts zu tun haben möchte. Der nächste Termin ist genau ein Jahr später angesetzt. Tritt ein Bürger zwischenzeitlich aus der Kirche aus, wird das nicht berücksichtigt. Über eine Einkommenssteuererklärung kann er sich die möglicherweise zu viel gezahlte Kirchensteuer zurückholen.
    Ist das denn kein Thema für Datenschutzbeauftragte?

    Doch. Genau aus diesem Grund bemängelt der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die neue Regelung in seinem 24. Tätigkeitsbericht (2011 bis 2012). Seit 2009 gibt es in dieser Form die Abgeltungssteuer auf Zinsen und Kapitalerträge. Ab 2015 aber wird erstmals die Kirchensteuer automatisch von den Banken einbehalten und abgeführt.
    Bisher hat der Staat Kirchensteuern über die Finanzämter eingetrieben. Jetzt hat er diese Aufgabe an die Finanzwirtschaft weitergegeben. Was ist die Absicht dahinter?

    Offenbar gilt es, die Kirchen in dieser Weise zu bevorzugen. Denn alle anderen Vereine müssen selbst ihr Inkasso betreiben und Mitgliedsbeiträge eintreiben. Die Banken aber sind nun angehalten, beim BZSt Konfessionsdaten der Bürger abzufragen.
    Wie kann sich jemand dagegen zur Wehr setzen, wenn er nicht gleich aus der Kirche austreten will?

    Man kann sich eine Erklärung für einen Sperrvermerk von der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.de) herunterladen – und auf dem Postweg Widerspruch gegen den Datenabruf einreichen. Die Banken erhalten dann aufgrund ihrer Anfrage eine »0« mitgeteilt. Woraufhin sich nicht mehr herausfinden läßt, ob der Kunde einer Konfessionsgemeinschaft angehört oder nicht; es bedeutet nur, daß nichts mitgeteilt wurde. Dann wird aber das Finanzamt an dessen Wohnsitz aktiv und den Bürger zur Steuererklärung auffordern.
    Der vorige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sah das kritisch – hat das keinen Einfluß?

    Im Moment ist das noch nicht abzusehen. Letzterer bezog sich in seinem Bericht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das hat es für verfassungswidrig erklärt, wenn im Fall eines Kirchenaustrittes der Steuerpflichtige noch bis Ende des laufenden Jahres zur Kirchensteuer herangezogen wird. Insofern ist sein Widerspruch auf alle Fälle ernst zu nehmen.
    Werden Atheisten- und Konfessionslosen-Verbände gegen diese Vorstöße der Kirchen, schneller ans Geld zu kommen, protestieren?

    Wie gesagt, wir empfehlen, so schnell wie möglich aus der Kirche auszutreten. Denn letztlich geben die Kirchen die Steuer, die sie einnehmen, hauptsächlich zu kircheneigenen Zwecken aus, etwa zur Besoldung von Pfarrern, Priestern und anderen Kirchenmännern. Wir machen all diese Machenschaften den Regierenden zum Vorwurf. Bereits 2013 hat der Staat laut Subventionsbericht der Bundesregierung auf 3,29 Milliarden Euro verzichtet – angeblich deswegen, weil Kirchensteuern als Sonderausgaben absetzbar sind. Dabei geben die Kirchen tatsächlich aber nur einen verschwindend geringen Anteil ihres Umsatzes für ihre Wohlfahrtsverbände aus – winzige 1,8 Prozent.

    jw

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