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    Beitrag  Admin Mi Feb 19, 2014 1:18 am

    Ups, they did it again!

    DGB Gewerkschaften verhindern „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit

    Zum 31. Oktober 2013 hatte die DGB-Tarifgemeinschaft die Tarifverträge mit den Leiharbeitsverbänden iGZ und BAP gekündigt. Damit war der letzte Tarifvertrag vom Tisch, der die Realisierung von 'Equal Pay' und 'Equal Treatment' für ca. eine Million Beschäftigte in der Leiharbeit verhinderte.

    Zehn Jahre nach Einführung der Agenda 2010 durch SPD und Grüne schien jetzt endlich die Umsetzung der gesetzlichen Regelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) möglich, nach der LeiharbeiterInnen gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen wie in den Entleihbetrieben bekommen. Die christlichen „Gewerkschaften“ hatten schon vorher – nachdem ihre Tarifgemeinschaft CGZP vom Bundesarbeitsgericht rückwirkend für nicht tariffähig erklärt wurde – alle ihre Tarifverträge nachwirkungsfrei abgewickelt und sind in der Leiharbeit nicht mehr vertreten.

    Schon ab Mai 2013 veröffentlichten DGB und Ver.di-Bundesvorstand Texte wie „Leiharbeit braucht 'Equal Pay' und einen Tarifvertrag“. Mit einer Reihe von nicht belegten Behauptungen und vielen Falschinformationen wurde Stimmung für einen neuen Tarifvertrag gemacht: „Mit den Tarifverträgen ... soll Rechtssicherheit ... geschaffen werden. Die Tarifverträge sollen ... vor Lohndumping schützen.“. Dabei sind die DGB-Tarifverträge – auch der Neue – selbst Dumpingtarifverträge und die Behauptung, nur Tarifverträge würden in der Leiharbeit einen Mindestlohn und eine Lohnuntergrenze sichern, ist Quatsch.

    Ebenso falsch ist die häufig vorgetragene Behauptung von Ver.di- und IGM-FunktionärInnen, dass die Bezahlung der entleihfreien Zeit ohne Tarifvertrag ein großes Problem sei, welches nur durch jahrelange Klagen über die Arbeitsgerichte zu lösen sei. All dies diente nur dem Zweck, die in zwischen kritischere eigene Mitgliedschaft auf das Kommende vorzubereiten: 'Equal Pay' ist bis mindestens 31. Dezember 2016 nicht gewollt.

    Warum die DGB-Tarifgemeinschaft unbedingt Tarifverträge für die Leiharbeit abschließen will, ist schwer nachvollziehbar. Teilweise wirkt es wie reiner Selbstzweck. Die wenigen LeiharbeiterInnen, für die sie sprechen kann, sind hauptsächlich in der IG Metall organisiert; der Organisationsgrad soll bei 4,5% liegen – normalerweise bedeutet das die Nicht-Tariffähigkeit.

    In der Auseinandersetzung um die Leiharbeit haben die DGB-Gewerkschaften eine extrem negative Rolle gespielt. Sie hätten seinerzeit erfolgreich gegen die „Christentarife“ klagen können, statt selber fast identische Dumpingtarife abzuschließen. Sie haben es nicht getan. Sie haben die Agenda 2010 samt ihrer dramatischen Folgen kampflos hingenommen und damit u.a. die Reduzierung der Arbeitskosten durch massives Lohndumping ermöglicht. Sie haben dazu beigetragen, einen Niedriglohnsektor mit 8 Millionen Menschen zu schaffen.

    Die Hauptlast des „Tributs für den Standort“ müssen die Menschen im Niedriglohnsektor erbringen, die jedoch mehrheitlich nicht zu den BeitragszahlerInnen der Gewerkschaften gehören. Die prekären „Randbelegschaften“ haben sich z.B. in der Metallindustrie als Puffer und flexible Reservearmee im Standortwettbewerb bewährt – nicht zuletzt zum Nutzen und Schutz der organisierten Stammbelegschaften.

    Aber die DGB-Gewerkschaften betreiben auch selber diverse Leiharbeitsfirmen, von denen sie sich Menschen zu Dumpinglöhnen ausleihen. Um Kosten zu senken wurden z.B. Angestellte des gewerkschaftseigenen Berufsfortbildungswerks (bfw) in die DGB-eigene Leiharbeitsfirma Inab ausgegliedert und als zurückverliehene LeiharbeiterInnen zu Niedriglohn weiter beschäftigt. So ist es ein Hohn, wenn der Ver.di-Bundesvorstand jetzt verkündet: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit ist weiterhin die zentrale gewerkschaftliche Forderung“.

    Leider haben wir vom Treffen der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Bossen der Leiharbeitsverbände im Frankfurter DGB-Haus zum Tarifvertragsabschluss zu spät erfahren und konnten so kurzfristig keine Blockade oder Besetzung des Gebäudes organisieren.

    Das Ergebnis in Kurzfassung

    Das Überleben der Leiharbeitsbranche wurde gesichert. Es wurden Löhne auf Armutsniveau vereinbart, die häufig die Bedingungen zur Aufstockung mit Hartz IV erfüllen.
    Die Tarifverträge (Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag) traten am 1. November 2013 in Kraft und können erstmals zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden.
    Ab 1. Januar 2014 steigt der Grundlohn in drei Stufen, der Mindestlohn erhöht sich bis Juni 2016 auf 9,00 Euro im Westen und auf 8,50 Euro im Osten.
    Besser gestellt sind nur die LeiharbeiterInnen in Betrieben, in denen zusätzlich zu den Tariflöhnen noch Branchenzuschläge gezahlt werden, wie zum Beispiel in der Stahl- und Metallindustrie.
    Änderungen im Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag sollen (theoretisch) dafür sorgen, dass Arbeitszeitkonten nicht mehr so einfach missbraucht werden.
    Das Urlaubsgeld und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berechnen sich künftig nach der durchschnittlichen Arbeitszeit und dem Durchschnittsverdienst der letzten drei abgerechneten Monate.
    Im sogenannten Helferbereich soll die unterste Entgeltgruppe durch geänderte Eingruppierungsmerkmale nur noch im Ausnahmefall zur Anwendung kommen. FacharbeiterInnen sollen nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit automatisch höher gruppiert werden.
    Zum Schutz der Stammbelegschaften (!) ist der Einsatz von LeiharbeiterInnen in bestreikten Betrieben künftig unzulässig, auch wenn die LeiharbeiterInnen zum Zeitpunkt des Streiks bereits im Betrieb tätig sind.
    Das Arbeitsministerium war so begeistert von der Vereinbarung, dass es die Mindestlöhne nun für allgemeinverbindlich erklären will. Die bisherige Arbeitsministerin von der Leyen fand, dass die Einigung eine „überragende Bedeutung für die Mindestlohndebatte in Deutschland“ habe.
    Erschienen in: Direkte Aktion 221 – Januar/Februar 2014
    www.direkteaktion.org/221/they-did-it-again
    scharf-links.de

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