Kinderzimmer sind Schadstofflager
Bund muss giftiges Spielzeug endlich aus dem Verkehr ziehen!
"Wir haben ein riesen Problem mit Schadstoffen in Spielzeugen. Die Bundesregierung ist außerstande, den Chemiecocktail im Kinderzimmer in den Griff zu bekommen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Zwar setzt sich Deutschland gegenüber der EU für niedrigere Grenzwerte ein. Was nützen aber strengere Vorschriften, wenn sie nicht eingehalten werden?, erklärt Karin Binder, Verbraucherpolitikerin der Fraktion DIE LINKE.
"Bei Kinderspielzeug stellen wir ein Versagen der Marktüberwachung fest: 53% der von Stiftung Warentest in den Jahren 2011 und 2013 getesteten Spielzeuge waren teils mehrfach mit Schadstoffen belastet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellte im Jahresbericht 2012 fest, dass 21 bis 24 Prozent der Spielzeuge bestimmte Schadstoffe über den erlaubten Grenzwerten freisetzen. Nur ein Fünftel der Produkte war frei von Schadstoffen. Dass die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen von einem Erfolg spricht, wenn "keine Steigerung der Beanstandungsquote" eingetreten sei, ist ein Skandal.
DIE LINKE fordert ein Übertragung der Verantwortung bei der Überwachung von Import-Spielzeugen auf den Bund. Derzeit sind die amtlichen Kontrolleure der Länder sowohl für Lebensmittelkontrollen als auch für die Überwachung von weltweit importierten Spielzeugen verantwortlich. Es gibt mehr als 400 verschiedene Kontrollbehörden, die oft unabgestimmt nebeneinander her arbeiten. Bereits jetzt fehlen nach Angaben des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure rund 3.000 Stellen, um den gesetzlichen Überwachungspflichten nachkommen zu können.
Das Wegtauchen des Bundes bei der Durchsetzung der Spielzeugsicherheit ist unverantwortlich. Der Staat muss mit wirksamen Gesetzen und Kontrollsystemen dafür sorgen, dass auch Spielzeuge gesundheitlich unbedenklich sind. Zwar gilt nach dem Grundgesetz, dass zunächst die Bundesländer für die Überwachung zuständig sind. Eine Übertragung der Verantwortung auf den Bund ist aber dann zulässig und sogar erforderlich, wenn die Länder die Aufgabe nicht ausreichend wahrnehmen bzw. sie beim Bund wirksamer umgesetzt werden kann. Das ist hier eindeutig der Fall, auch weil der Bund gegenüber Brüssel für die Einhaltung der EU-Spielzeugrichtlinie verantwortlich ist."
www.karin-binder.de