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    Beitrag  Admin Di Feb 04, 2014 12:38 am

    Auflösung abgelehnt
    Rewe-Betriebsräte sind zugleich für Hunderte Filialen zuständig. Belegschaften eingegliederter Toom-Märkte wollen lokale Interessenvertretungen behalten
    Von Herbert Wulff

    Es kommt wohl nicht allzuoft vor, daß sich Belegschaften mit gewerkschaftlicher Unterstützung dagegen wehren, unter einen ver.di-Tarifvertrag zu fallen. Im Darmstädter Toom-Markt ist das aber der Fall – ebenso wie in einem guten Dutzend weiterer Filialen des im Mai 2013 von Rewe übernommenen Unternehmens.

    Es geht dieses Mal nicht um Geld, sondern um die Struktur der Betriebsratsvertretung. Die ist bei Rewe per Tarifvertrag geregelt, allerdings nicht sonderlich gut: In einer Region – die im Fall Darmstadt die Hälfte Hessens sowie einen Teil von Rheinland-Pfalz und Bayern umfaßt – ist ein Betriebsrat für rund 550 Filialen mit 18000 Beschäftigten zuständig. Eine wirksame Interessenvertretung ist so kaum möglich. Aus diesem Grund lehnt es der lokale Betriebsrat des Rewe-Centers (ehemals Toom) in Darmstadt ab, sich aufzulösen. Vor Gericht kämpft er mit Hilfe der Gewerkschaft darum, trotz des von ver.di geschlossenen Tarifvertrags weiterzuarbeiten.

    Der »aus Sicht von Verantwortlichen im Fachbereich Handel von ver.di in Südhessen weiterhin amtierende Betriebsrat« des Darmstädter Toom/Rewe-Centers habe kürzlich eine Neuwahl des Gremiums eingeleitet. Nur die wenigsten Medienvertreter dürften die Sprengkraft dieser kürzlich vom zuständigen ver.di-Bezirk verbreiteten Pressemitteilung verstanden haben. Denn damit versuchen südhessische Gewerkschafter, zu verhindern, daß der von ver.di selbst unterzeichnete Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Die Geschäftsleitung hingegen pocht darauf, daß sich die lokalen Betriebsräte der ehemaligen Toom-Märkte auflösen und künftig die Interessenvertretungen von Rewe für die Belegschaften zuständig sind.

    Dagegen laufen die betroffenen Betriebsräte Sturm. Sie argumentieren, daß auf diese Weise eine funktionierende Beschäftigtenvertretung zerschlagen wird, was dem Geist des Betriebsverfassungsgesetzes zuwiderläuft. Denn laut Gesetz sind Betriebsräte in allen Betrieben »mit in der Regel fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern« zu wählen (Paragraph 1). Zwar erlaubt Paragraph 3 Abweichungen davon, zum Beispiel indem ein Betriebsrat für mehrere Betriebe eines Unternehmens gebildet wird. Das aber nur, »wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer dient«.

    Horst Gobrecht, ver.di-Sekretär im Bezirk Südhessen, meint, daß das bei Toom/Rewe nicht der Fall ist. »Tarifverträge nach Paragraph 3 Betriebsverfassungsgesetz sollen die Wirksamkeit von Betriebsratsstrukturen erhöhen, nicht verschlechtern«, betonte der Gewerkschafter gegenüber junge Welt. Er verweist darauf, daß die ehemaligen Toom-Märkte mit bis zu 150 Beschäftigten deutlich größer sind als die Filialen von Rewe (in der Regel 30 bis 70 Beschäftigte) oder des konzerneigenen Discounters Penny (im Normalfall etwa zehn Beschäftigte). Die betriebsnahe Interessenvertretung am Standort funktioniere bei Toom/Rewe sehr gut. »Wenn ein Betriebsrat aber 550 Filialen betreuen muß, kann das selbst bei größtem Engagement nicht gut funktionieren«, so Gobrecht.

    Dieser Argumentation gefolgt ist kürzlich das Arbeitsgericht Erfurt, das der Betriebsrat des Toom-Markts in Weimar angerufen hatte, um seine Auflösung zu verhindern. In einem jW vorliegenden Gerichtsbeschluß von Ende November heißt es: »Auch wenn den Tarifvertragsparteien ein Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zukommt, muß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die vereinbarte Regionalstruktur (…) einer wirksameren und zweckmäßigeren Interessenvertretung der Arbeitnehmer dienen als die gesetzliche Organisation der Betriebsverfassung.« Der lokale Betriebsrat behalte auch dann sein Mandat, wenn der örtliche Marktleiter nicht mehr alle unternehmerischen Entscheidungen treffe. Einen solchen Beschluß möchte nun auch der Darmstädter Betriebsrat vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Köln erwirken, wo am 17. April verhandelt wird.

    Es ist dabei kein Zufall, daß die Rewe-Spitze auf die Anwendung des ver.di-Tarifvertrags pocht. Denn die auf dessen Grundlage gebildeten Regional-Betriebsräte sind in ihrer großen Mehrheit stark »sozialpartnerschaftlich« orientiert. Das zeigte sich zuletzt während des monatelangen Arbeitskampfs um die Wiederherstellung des von den Unternehmern gekündigten Manteltarifs. Obwohl Rewe im Einzelhandelsverband eine entscheidende Rolle spielt, war der Genossenschaftskonzern kaum von Arbeitsniederlegungen betroffen. Wegen der ablehnenden Haltung vieler Rewe-Betriebsräte scheute sich ver.di davor, diese Belegschaften zum Streik aufzurufen. Dabei spielte nach jW-Informationen auch die Auseinandersetzung um einen neuen Tarifvertrag zur Betriebsratsstruktur eine Rolle: Die alteingesessenen Beschäftigtenvertreter bei Rewe pochten darauf, daß der Vertrag auch in den ehemaligen Toom-Märkten zur Anwendung kommt, wogegen es im ver.di-Apparat einige Widerstände gab.

    Mittlerweile haben sich die Betriebsratsspitzen weitgehend durchgesetzt. Ver.di hat Ende November einen neuen Tarifvertrag unterzeichnet, demzufolge die ehemaligen Toom-Filialen künftig von den Rewe-Regionalbetriebsräten vertreten werden. Es soll dort lediglich eine Art Vertrauensleutestruktur fortbestehen. Zurückzuführen ist diese Entscheidung vor allem auf die Zusammensetzung der zuständigen Tarifkommission von ver.di, in der die Rewe-Betriebsräte das Übergewicht haben.

    Der Betriebsrat im Darmstädter Rewe-Center könnte dennoch erhalten bleiben. Offenbar als Reaktion auf die Klage des Gremiums erklärte die Unternehmensleitung am Montag bei einer Belegschaftsversammlung, den Markt Ende März ausgliedern zu wollen. Begleitet wurde dies laut ver.di von gezielten Einschüchterungsversuchen und der Behauptung, dadurch verlören auch die anderen ver.di-Tarifverträge ihre Gültigkeit. Die Gewerkschaft weist das entschieden zurück und sieht das Vorgehen als Versuch, »die Beschäftigten einzuschüchtern und die Belegschaft gegen eine eigenständige Betriebsratswahl aufzubringen«. Dahinter stecke »die bei Rewe weithin bekannte und übliche Angst vor demokratischer Mitbestimmung und konsequenter Interessenvertretung in den Filialen«.
    jw

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