Linke-Politiker gezielt aus Verkehr gezogen?
Strafanzeige gegen Gericht und Staatsanwalt wegen Verfolgung eines Unschuldigen und Strafvereitelung. Prozeß gegen Dennis Stephan wird Dienstag fortgesetzt
Von Gitta Düperthal
Der Strafprozeß gegen den Linke-Politiker im Gießener Kreistag Dennis Stephan wird am Dienstag fortgesetzt. Das Verfahren nimmt zunehmend skurrile Formen an. Kaum nachvollziehbar ist inzwischen, weshalb Stephan im vergangenen Jahr vier Monate in der psychiatrischen Vitos-Klinik weggesperrt und obendrein, als öffentliche Kritik an der Einweisung hochkam, mit Kontaktverbot belegt worden war. Um den Tatvorwurf der schweren Brandstiftung, die der Linken-Politiker in seiner eigenen Wohnung begangen haben soll, geht es im Prozeß vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Gießen längst nicht mehr. Worum aber dann, fragen sich Prozeßbeobachter. Verwundert registrierte ein Vertreter der Humanistischen Union, der am 23. Dezember die Verhandlung erstmals mitverfolgt hatte: Nur Zeugen eines »Autounfalls« sind vernommen worden, dessen Opfer Dennis Stephan zu Pfingsten 2013 geworden war und bei dem er mehrere Knochenbrüche erlitten hatte. »Ja, soll er sich nun etwa dafür verantworten müssen?«
Der Vorwurf Brandstiftung sei aus der Luft gegriffen, von Beginn an sei es darum nie gegangen, empörte sich der hessische Politaktivist Jörg Bergstedt am Freitag gegenüber junge Welt. Zeugen der eingesetzten Feuerwehr hätten von einem Minischwelbrand gesprochen, von einem »bereits erloschenen Aschehaufen«, den sie aus dem Badezimmer in Stephans Wohnung entsorgt hätten. Die Rede war von möglicherweise vergessenen Räucherstäbchen.
Spielen im Prozeß möglicherweise dubiose Seilschaften eine Rolle? Bergstedt hegt »einen schrecklichen Verdacht«. Der Prozeß sei offenbar nur begonnen worden, um den Linke-Politiker zu psychiatrisieren, ihn aus dem Verkehr zu ziehen. Damit der ehemalige Bürgermeister von Fernwald, Dieter Howe, der ihn am 20. Mai 2013 mit seinem Auto überfahren hatte, straffrei bleibt. Ermittlungen gegen letzteren wegen Totschlags seien einfach fallengelassen worden – obgleich der doch Stephan kurz vor dem Vorfall noch gedroht habe, ihm »den Arsch zu versohlen«, wie Howe selbst vor Gericht eingestanden habe. Bergstedt hat daher Strafanzeige wegen Verfolgung eines Unschuldigen und Strafvereitelung gegen die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze, beisitzende Richter sowie Staatsanwalt Klaus Bender gestellt. »Eine elegante Lösung, das Opfer dieser Tat, für unzurechnungsfähig zu erklären«, so Bergstedt sarkastisch. Niemand außerhalb der Justiz sei jemals von einer schweren Brandstiftung oder überhaupt einer Straftat ausgegangen, begründet er seinen Vorwurf. Dennoch sei die strafrechtliche Verfolgung von Dennis Stephan weiterhin fortgesetzt worden.
Im laufenden Verfahren gehe es demzufolge offenbar darum, wie ihm auf anderer Grundlage die Freiheit entzogen oder er zumindest für unzurechnungsfähig erklärt werden kann. All dies wird Bergstedt jedoch nicht selbst vor Gericht thematisieren können. Denn dieses hat ihn als Laienverteidiger abgelehnt; so wie auch die soziale Aktivistin Hanna Poddig, die der Angeklagte ebenfalls als Zusatzverteidigerin vorgeschlagen hatte. Das Gericht begründet seine Ablehnung damit, daß der Linken-Politiker »in den bisherigen Hauptverhandlungsterminen seine Anträge, Stellungnahmen und Erklärungen auch selbst eloquent vorzutragen« vermocht habe. Erstaunlicherweise hat das Gericht aber dennoch nicht davon abgesehen, Dennis Stephan – nachdem der ehemalige psychiatrische Gutachter als befangen entlassen werden mußte – prompt einen neuen vor die Nase zu setzen.
Dienstag, 14.30 Uhr, Landgericht Gießen, Saal 200
jw
Strafanzeige gegen Gericht und Staatsanwalt wegen Verfolgung eines Unschuldigen und Strafvereitelung. Prozeß gegen Dennis Stephan wird Dienstag fortgesetzt
Von Gitta Düperthal
Der Strafprozeß gegen den Linke-Politiker im Gießener Kreistag Dennis Stephan wird am Dienstag fortgesetzt. Das Verfahren nimmt zunehmend skurrile Formen an. Kaum nachvollziehbar ist inzwischen, weshalb Stephan im vergangenen Jahr vier Monate in der psychiatrischen Vitos-Klinik weggesperrt und obendrein, als öffentliche Kritik an der Einweisung hochkam, mit Kontaktverbot belegt worden war. Um den Tatvorwurf der schweren Brandstiftung, die der Linken-Politiker in seiner eigenen Wohnung begangen haben soll, geht es im Prozeß vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Gießen längst nicht mehr. Worum aber dann, fragen sich Prozeßbeobachter. Verwundert registrierte ein Vertreter der Humanistischen Union, der am 23. Dezember die Verhandlung erstmals mitverfolgt hatte: Nur Zeugen eines »Autounfalls« sind vernommen worden, dessen Opfer Dennis Stephan zu Pfingsten 2013 geworden war und bei dem er mehrere Knochenbrüche erlitten hatte. »Ja, soll er sich nun etwa dafür verantworten müssen?«
Der Vorwurf Brandstiftung sei aus der Luft gegriffen, von Beginn an sei es darum nie gegangen, empörte sich der hessische Politaktivist Jörg Bergstedt am Freitag gegenüber junge Welt. Zeugen der eingesetzten Feuerwehr hätten von einem Minischwelbrand gesprochen, von einem »bereits erloschenen Aschehaufen«, den sie aus dem Badezimmer in Stephans Wohnung entsorgt hätten. Die Rede war von möglicherweise vergessenen Räucherstäbchen.
Spielen im Prozeß möglicherweise dubiose Seilschaften eine Rolle? Bergstedt hegt »einen schrecklichen Verdacht«. Der Prozeß sei offenbar nur begonnen worden, um den Linke-Politiker zu psychiatrisieren, ihn aus dem Verkehr zu ziehen. Damit der ehemalige Bürgermeister von Fernwald, Dieter Howe, der ihn am 20. Mai 2013 mit seinem Auto überfahren hatte, straffrei bleibt. Ermittlungen gegen letzteren wegen Totschlags seien einfach fallengelassen worden – obgleich der doch Stephan kurz vor dem Vorfall noch gedroht habe, ihm »den Arsch zu versohlen«, wie Howe selbst vor Gericht eingestanden habe. Bergstedt hat daher Strafanzeige wegen Verfolgung eines Unschuldigen und Strafvereitelung gegen die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze, beisitzende Richter sowie Staatsanwalt Klaus Bender gestellt. »Eine elegante Lösung, das Opfer dieser Tat, für unzurechnungsfähig zu erklären«, so Bergstedt sarkastisch. Niemand außerhalb der Justiz sei jemals von einer schweren Brandstiftung oder überhaupt einer Straftat ausgegangen, begründet er seinen Vorwurf. Dennoch sei die strafrechtliche Verfolgung von Dennis Stephan weiterhin fortgesetzt worden.
Im laufenden Verfahren gehe es demzufolge offenbar darum, wie ihm auf anderer Grundlage die Freiheit entzogen oder er zumindest für unzurechnungsfähig erklärt werden kann. All dies wird Bergstedt jedoch nicht selbst vor Gericht thematisieren können. Denn dieses hat ihn als Laienverteidiger abgelehnt; so wie auch die soziale Aktivistin Hanna Poddig, die der Angeklagte ebenfalls als Zusatzverteidigerin vorgeschlagen hatte. Das Gericht begründet seine Ablehnung damit, daß der Linken-Politiker »in den bisherigen Hauptverhandlungsterminen seine Anträge, Stellungnahmen und Erklärungen auch selbst eloquent vorzutragen« vermocht habe. Erstaunlicherweise hat das Gericht aber dennoch nicht davon abgesehen, Dennis Stephan – nachdem der ehemalige psychiatrische Gutachter als befangen entlassen werden mußte – prompt einen neuen vor die Nase zu setzen.
Dienstag, 14.30 Uhr, Landgericht Gießen, Saal 200
jw