Für Mütter mit geringem Einkommen
von Deutsches Müttergenesungswerk
Für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren Zuzahl- ungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen
Mit 76% ist die Mehrheit der Mütter in Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren des Müttergenesungs- werkes (MGW) berufstätig. 26% haben ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen im unteren Bereich (bis 1.500 €) zur Verfügung.
Für diese Mütter kann die gesetzliche Zuzahlung von 220 Euro für eine medizinisch notwendige dreiwöchige Kurmaßnahme zu einer großen Hürde werden. Das Mütter- genesungswerk weist darauf hin, dass sie bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung für eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme prüfen lassen können.
„Die Belastungen und die Erschöpfung von Müttern ist keine Frage der gesellschaftli- chen Schicht, der Kinderzahl oder des Einkommens“, berichtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin. „Umso wichtiger ist es, dass eine dringend benötige Kurmaßnahme nicht daran scheitert.“
Für diese Mütter gibt es die Möglichkeit der Reduzierung bzw. Befreiung des gesetzli- chen Eigenanteils von zehn Euro pro Kurtag. Denn die Selbstbeteiligung bei Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel darf gesetzlich nicht über zwei Prozent (ein Prozent bei chronisch Kranken) des Bruttoeinkommens liegen. Dann entfallen alle Gebühren, die darüber liegen. Eine Mutter, die z.B. Hartz IV bezieht, müsste demnach insgesamt nicht mehr als etwa 95 Euro im Jahr für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder auch eine Mutter-Kind-Kur zuzahlen. Notwendig ist dafür ein Antrag bei der Krankenkasse.
„Das Müttergenesungswerk als gemeinnützige Stiftung sammelt aber auch Spenden, damit wir Müttern in schwierigen finanziellen Verhältnissen auch direkt bei der Rea- lisierung ihrer Kurmaßnahme unterstützen können, z.B. bei der Selbstbeteiligung, bei notwendiger Kleidung oder einem kleinen Taschengeld“, so Schilling weiter.
Mütter können sich in einer der rund 1.300 Beratungsstellen im Verbund des Mütterge- nesungswerkes kostenlos zu allen Fragen der Kurmaßnahme beraten lassen. Die BeraterInnen helfen bei der Beantragung und bei der Klärung aller weiteren Fragen sowie bei der Wahl der richtigen Klinik. Zusätzlich kann hier geprüft werden, ob eine Unterstützung aus den Spendenmitteln des MGW möglich ist.
Alle Informationen zu den Kurmaßnahmen und Beratungsstellen in Wohnortnähe finden betroffene Mütter auf:
www.muettergenesungswerk.de oder über das Kurtelefon: 030 330029-29
Elly Heuss-Knapp-Stiftung
Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63
10115 Berlin
presse@muettergenesungswerk.de
www.muettergenesungswerk.de
Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW). Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist, Kurmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände die Arbeit für Mütter zu stärken. Unter dem Dach des Müttergenesungswerkes arbeiten rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, EVA, KAG, DPWV) und 77 anerkannte Kliniken in der Therapeutischen Kette aus kostenloser Beratung, Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme und Nachsorge zusammen.
Das Müttergenesungswerk sammelt Spenden, z.B. zur Unterstützung bedürftiger Mütter und ihrer Kinder bei der Durchführung einer Kurmaßnahme, für Nachsorgeangebote, Informations- und Aufklärungsarbeit.
scharf-links.de
von Deutsches Müttergenesungswerk
Für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren Zuzahl- ungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen
Mit 76% ist die Mehrheit der Mütter in Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren des Müttergenesungs- werkes (MGW) berufstätig. 26% haben ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen im unteren Bereich (bis 1.500 €) zur Verfügung.
Für diese Mütter kann die gesetzliche Zuzahlung von 220 Euro für eine medizinisch notwendige dreiwöchige Kurmaßnahme zu einer großen Hürde werden. Das Mütter- genesungswerk weist darauf hin, dass sie bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung für eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme prüfen lassen können.
„Die Belastungen und die Erschöpfung von Müttern ist keine Frage der gesellschaftli- chen Schicht, der Kinderzahl oder des Einkommens“, berichtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin. „Umso wichtiger ist es, dass eine dringend benötige Kurmaßnahme nicht daran scheitert.“
Für diese Mütter gibt es die Möglichkeit der Reduzierung bzw. Befreiung des gesetzli- chen Eigenanteils von zehn Euro pro Kurtag. Denn die Selbstbeteiligung bei Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel darf gesetzlich nicht über zwei Prozent (ein Prozent bei chronisch Kranken) des Bruttoeinkommens liegen. Dann entfallen alle Gebühren, die darüber liegen. Eine Mutter, die z.B. Hartz IV bezieht, müsste demnach insgesamt nicht mehr als etwa 95 Euro im Jahr für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder auch eine Mutter-Kind-Kur zuzahlen. Notwendig ist dafür ein Antrag bei der Krankenkasse.
„Das Müttergenesungswerk als gemeinnützige Stiftung sammelt aber auch Spenden, damit wir Müttern in schwierigen finanziellen Verhältnissen auch direkt bei der Rea- lisierung ihrer Kurmaßnahme unterstützen können, z.B. bei der Selbstbeteiligung, bei notwendiger Kleidung oder einem kleinen Taschengeld“, so Schilling weiter.
Mütter können sich in einer der rund 1.300 Beratungsstellen im Verbund des Mütterge- nesungswerkes kostenlos zu allen Fragen der Kurmaßnahme beraten lassen. Die BeraterInnen helfen bei der Beantragung und bei der Klärung aller weiteren Fragen sowie bei der Wahl der richtigen Klinik. Zusätzlich kann hier geprüft werden, ob eine Unterstützung aus den Spendenmitteln des MGW möglich ist.
Alle Informationen zu den Kurmaßnahmen und Beratungsstellen in Wohnortnähe finden betroffene Mütter auf:
www.muettergenesungswerk.de oder über das Kurtelefon: 030 330029-29
Elly Heuss-Knapp-Stiftung
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Bergstraße 63
10115 Berlin
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Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW). Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist, Kurmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände die Arbeit für Mütter zu stärken. Unter dem Dach des Müttergenesungswerkes arbeiten rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, EVA, KAG, DPWV) und 77 anerkannte Kliniken in der Therapeutischen Kette aus kostenloser Beratung, Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme und Nachsorge zusammen.
Das Müttergenesungswerk sammelt Spenden, z.B. zur Unterstützung bedürftiger Mütter und ihrer Kinder bei der Durchführung einer Kurmaßnahme, für Nachsorgeangebote, Informations- und Aufklärungsarbeit.
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